Wir vertreten Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern in Polen — Kündigungsschutzklage (Frist 21 Tage), ausstehender Lohn und Überstunden, Mobbing, Diskriminierung, Arbeitsunfall.
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Als Arbeitnehmer in Polen haben Sie das Recht, eine rechtswidrige Kündigung anzufechten, ausstehenden Lohn und Überstunden einzufordern sowie Ansprüche wegen Mobbing, Diskriminierung oder eines Arbeitsunfalls durchzusetzen. Beachten Sie die Frist: Eine Klage gegen die Kündigung des Arbeitsvertrags ist innerhalb von 21 Tagen ab Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht einzureichen (Art. 264 des polnischen Arbeitsgesetzbuchs) — danach wird der Fall deutlich schwieriger.
Wir unterstützen auch ausländische Arbeitnehmer in Polen, deren Arbeitsdokumente auf Polnisch abgefasst sind. Wir erläutern Vertrag, Kündigung und Arbeitszeugnis, beurteilen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und vertreten Sie im Streit mit dem Arbeitgeber — auf Polnisch, Deutsch oder Englisch.
Der Verlust des Arbeitsplatzes hat für Ausländer aufenthaltsrechtliche Folgen: Wer eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzt, muss dem Wojewoden das Ende der Beschäftigung in der Regel innerhalb der gesetzlichen Frist anzeigen; die Erlaubnis wird für einen begrenzten Zeitraum nicht widerrufen, in dem Sie einen neuen Arbeitgeber finden und einen neuen Antrag stellen können. Wir verbinden den arbeitsrechtlichen Fall mit der aufenthaltsrechtlichen Beratung — siehe unsere Leistung Aufenthaltsrecht und Migrationsrecht.
Erstgespräch und laufende Beratung führen Sie auf Deutsch, direkt mit dem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater, ohne Dolmetscher.

Rechtsanwalt / Geschäftsführender Partner
Polnischer und US-amerikanischer (New York) Rechtsanwalt. Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei. Spezialisiert auf internationales Handelsrecht, grenzüberschreitende Streitigkeiten und M&A-Transaktionen. Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau.

Partner / Steuerberater
Senior Partner, Steuerberater und CEO von Sarego Finance. Berät polnische und ausländische Unternehmen bei internationalen Transaktionen, Gesellschaftsstrukturen und grenzüberschreitenden Steuerfragen in Polen, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA. Verbindet 25 Jahre Rechts- und Steuererfahrung mit einer mehrsprachigen Praxis in Polnisch, Englisch und Deutsch.
Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
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