Immobilie in Polen sicher als Ausländer kaufen. Deutschsprachige Anwälte übernehmen Due Diligence, die MSWiA-Genehmigung (falls nötig) und den gesamten notariellen Kaufabschluss — auf Wunsch aus der Ferne.
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Ausländer können in Polen Immobilien erwerben, und in den meisten Fällen ist keine besondere Genehmigung erforderlich: Der Kauf einer einzelnen Eigentumswohnung (eines selbstständigen Wohnungseigentums) ist für Käufer jeder Nationalität genehmigungsfrei, während der Erwerb eines Hauses mit Grundstück oder eines Anlageobjekts für Käufer aus Drittstaaten eine Genehmigung des Innenministeriums (MSWiA) erfordern kann. Wir begleiten die gesamte Transaktion auf Deutsch — rechtliche Due Diligence, Vertragsverhandlung, Steuern und die notarielle Urkunde, mit der das Eigentum übergeht — und können den Kauf per Vollmacht für Sie abwickeln, ohne dass Sie nach Polen reisen müssen.
Polen ist einer der für ausländische Käufer am leichtesten zugänglichen Immobilienmärkte der EU. Bürger der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz kaufen zu denselben Bedingungen wie polnische Staatsbürger; Käufer aus Drittstaaten können eine einzelne Eigentumswohnung — ein selbstständiges Wohnungseigentum — genehmigungsfrei erwerben, während ein Haus mit Grundstück, ein Baugrundstück oder eine Immobilie in der Grenzzone bzw. Agrarland über einem Hektar eine Genehmigung des Innenministeriums (MSWiA) erfordert. Wir prüfen Ihren konkreten Kauf von Anfang an, damit Sie schon vor dem Angebot wissen, ob eine Genehmigung nötig ist.
Die gesamte Transaktion lässt sich abwickeln, ohne dass Sie nach Polen reisen. Wir handeln aufgrund einer notariell beglaubigten und mit Apostille versehenen Vollmacht, nehmen den notariellen Abschluss für Sie wahr, entrichten die Grunderwerbsteuer (PCC 2% auf dem Zweitmarkt) bzw. bestätigen die im Bauträgerpreis bereits enthaltene MwSt. und beantragen Ihre Eintragung als Eigentümer im Grundbuch. Wir übernehmen auch die praktische Ebene, die ausländische Käufer in der Regel benötigen — beglaubigte Übersetzungen der Urkunde, die Koordination des Notars und die steuerlichen Fragen, die sich aus dem Eigentum ergeben.
Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum betreut ein deutschsprachiges Team vom Angebot bis zur Grundbucheintragung und durch den gesamten notariellen Abschluss. Die Kanzlei ist Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau, unser geschäftsführender Partner ist bei der New York State Bar zugelassen, und wir beraten ausländische private und institutionelle Käufer seit über 20 Jahren beim Immobilienerwerb in Polen. Rechtliche Arbeit verbinden wir mit interner Steuer- und Buchhaltungsberatung, sodass der Kauf und alles Weitere aus einer Hand betreut werden.
Erstgespräch und laufende Beratung führen Sie auf Deutsch, direkt mit dem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater, ohne Dolmetscher.

Rechtsanwalt / Geschäftsführender Partner
Polnischer und US-amerikanischer (New York) Rechtsanwalt. Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei. Spezialisiert auf internationales Handelsrecht, grenzüberschreitende Streitigkeiten und M&A-Transaktionen. Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau.

Partner / Steuerberater
Senior Partner, Steuerberater und CEO von Sarego Finance. Berät polnische und ausländische Unternehmen bei internationalen Transaktionen, Gesellschaftsstrukturen und grenzüberschreitenden Steuerfragen in Polen, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA. Verbindet 25 Jahre Rechts- und Steuererfahrung mit einer mehrsprachigen Praxis in Polnisch, Englisch und Deutsch.
Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
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