Leistungen

    Forderungseinzug & Wirtschaftsstreitigkeiten in Polen

    Offene Forderungen gegen polnische Geschäftspartner durchsetzen. Deutschsprachige Prozessanwälte aus Krakau — Mahnverfahren, Vollstreckung, grenzüberschreitend.

    Zuletzt aktualisiert:

    Forderungseinzug und Wirtschaftsstreitigkeiten reichen von der einzelnen unbezahlten Rechnung bis zu komplexen Handelsprozessen, Schiedsverfahren und der Zwangsvollstreckung — in Polen und grenzüberschreitend. Wir vertreten polnische und ausländische Unternehmen in jeder Phase: Mahnung, beschleunigter Zahlungsbefehl, Gerichtsverfahren und Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (Komornik) — einschließlich der Beitreibung von Forderungen gegen polnische Geschäftspartner für Gläubiger aus dem Ausland.

    Auf einen Blick

    Verjährung (B2B-Forderungen)
    3 Jahre — Ablauf jeweils zum Jahresende (Art. 118 ZGB)
    Verzugszinsen bei überfälligen Rechnungen (B2B)
    13,75% p.a. für das 2. Halbjahr 2026 (11,75% bei öffentlichen Gesundheitseinrichtungen als Schuldner)
    Pauschale Beitreibungskosten
    40 / 70 / 100 EUR je Forderung, automatisch geschuldet (Art. 10, Gesetz vom 8. März 2013)
    Gerichtsgebühr (Zahlungsklagen)
    5% des Streitwerts, gedeckelt auf 100.000 PLN
    EU-Urteile
    In Polen ohne Exequatur vollstreckbar (Brüssel Ia, VO 1215/2012)
    Grenzüberschreitende Instrumente
    Europäischer Zahlungsbefehl (VO 1896/2006) für unbestrittene Forderungen; Europäisches Bagatellverfahren (VO 861/2007) bis 5.000 EUR
    Wir schützen die Interessen unserer Mandanten im gesamten Spektrum wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten: Zivil- und Handelsprozesse vor polnischen Gerichten, nationale und internationale Schiedsverfahren, Mediation sowie außergerichtliche Vergleichsverhandlungen. Wir begleiten Fälle von der ersten Mahnung (wezwanie do zapłaty) über das Urteil bis zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (Komornik) und konzentrieren uns auf die Streitigkeiten, die Unternehmen am häufigsten betreffen — Vertrags- und Zahlungsforderungen, baurechtliche Auseinandersetzungen, gesellschaftsrechtliche Konflikte zwischen Gesellschaftern oder gegen die Geschäftsführung sowie Fragen des unlauteren Wettbewerbs und des Geschäftsgeheimnisses. Bei dokumentierten, unbestrittenen Forderungen nutzen wir Polens beschleunigte Zahlungsverfahren: das Mahnverfahren (postępowanie upominawcze), das Urkundenmahnverfahren (postępowanie nakazowe) und das elektronische E-Gericht in Lublin (EPU) für unbestrittene Forderungen. Die Wahl des richtigen Verfahrens entscheidet über Tempo und Druckmittel. Ein im postępowanie nakazowe erlassener Zahlungsbefehl ist besonders wirkungsvoll: Er stellt vom Zeitpunkt seines Erlasses an einen Sicherungstitel (tytuł zabezpieczenia) dar und ist ohne vorherige Vollstreckbarkeitsklausel gegen das Vermögen des Schuldners vollstreckbar (Art. 492 § 1 der Zivilprozessordnung). Bei B2B-Forderungen schuldet der Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung Verzugszinsen für Handelstransaktionen sowie eine pauschale Beitreibungskostenentschädigung von 40, 70 oder 100 EUR je Forderung. Wir beantragen einstweiligen Rechtsschutz, suchen Vergleiche und Schiedslösungen, wo sie Ihre Interessen schneller schützen — und behalten die Verjährung im Blick, denn B2B-Forderungen verjähren drei Jahre nach Fälligkeit, jeweils zum Ende des betreffenden Kalenderjahres (Art. 118 ZGB).

    Wann benötigen Sie diese Leistung?

    • Ein polnischer Geschäftspartner zahlt Ihre Rechnungen nicht und reagiert nicht mehr
    • Sie sind ein ausländisches Unternehmen und müssen in Polen klagen, schlichten oder eine Forderung durchsetzen
    • Sie haben ein EU-Urteil und möchten es gegen Vermögen in Polen vollstrecken
    • Eine Vertrags-, Bau- oder Gesellschafterstreitigkeit steuert auf Gericht oder Schiedsverfahren zu
    • Sie möchten Ihre Forderung schnell sichern, bevor der Schuldner Vermögen beiseiteschafft
    • Sie müssen prüfen, ob eine Forderung noch nicht verjährt ist

    So läuft der Prozess ab

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      FallprüfungWir prüfen Vertrag, Rechnungen und Korrespondenz, stellen sicher, dass die Forderung nicht verjährt ist, beurteilen die Zahlungsfähigkeit des Schuldners und empfehlen den schnellsten gangbaren Weg (außergerichtlich, Zahlungsbefehl, Prozess oder Schiedsverfahren).
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      Mahnung (wezwanie do zapłaty)Wir versenden eine förmliche vorgerichtliche Mahnung mit Zahlungsfrist und berechnen die Hauptforderung zuzüglich Verzugszinsen und pauschaler Beitreibungskosten. Viele Schuldner zahlen bereits in diesem Stadium.
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      Zahlungsbefehl oder KlageBleibt die Mahnung ohne Erfolg, reichen wir die Klage im passenden Verfahren ein: Urkundenmahnverfahren (nakazowe), Mahnverfahren (upominawcze), elektronisches E-Gericht (EPU) oder Europäischer Zahlungsbefehl bei unbestrittenen grenzüberschreitenden Forderungen.
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      Prozess bei WiderspruchErhebt der Schuldner Einspruch, geht der Fall in das ordentliche Handelsverfahren über; wir führen die Forderung bis zum Urteil und beantragen zwischenzeitlich, wo sinnvoll, einstweiligen Rechtsschutz über das Vermögen des Schuldners.
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      Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (Komornik)Mit einem vollstreckbaren Titel beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung von Konten, Forderungen, Immobilien und sonstigem Vermögen und überwachen den Einzug.
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      Grenzüberschreitende VollstreckungBefindet sich der Schuldner oder das Vermögen im Ausland, vollstrecken wir ein polnisches Urteil in einem anderen EU-Staat — oder ein EU-Urteil in Polen — ohne Exequatur nach Brüssel Ia, gemeinsam mit unserem Netzwerk ausländischer Partnerkanzleien.

    Was Sie benötigen

    • Der Vertrag bzw. die Bestellung sowie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Die unbezahlten Rechnungen mit ihren Fälligkeitsdaten
    • Liefer- oder Leistungsnachweise (Lieferscheine, Abnahmeprotokolle, Leistungsberichte)
    • Sämtliche Korrespondenz mit dem Schuldner, einschließlich etwaiger Schuldanerkenntnisse
    • Angaben zum Schuldner (Firma, Registernummer, bekannte Vermögenswerte oder Bankkonten)
    • Frühere Mahnungen, Vergleichsangebote oder Teilzahlungen

    Leistungsumfang

    • Zivilprozesse und Handelssachen vor polnischen Gerichten
    • Nationales und internationales Schiedsverfahren
    • Mediationen und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen
    • Forderungsdurchsetzung und Zwangsvollstreckung
    • Vertragsstreitigkeiten, Bausachen und gesellschaftsrechtliche Konflikte
    • Grenzüberschreitende Forderungen und internationale Beitreibung

    Für ausländische Gläubiger und grenzüberschreitende Forderungen

    Der Großteil unserer grenzüberschreitenden Arbeit ist der Forderungseinzug für ausländische Gläubiger gegen polnische Geschäftspartner — unbezahlte Rechnungen eines polnischen Lieferanten, Kunden oder Auftragnehmers. Ein im Ausland ansässiger Gläubiger kann in Polen zu denselben Bedingungen klagen und vollstrecken wie ein polnisches Unternehmen; eine Präsenz vor Ort ist nicht erforderlich, und der Großteil des Verfahrens lässt sich per Vollmacht aus der Ferne abwickeln. Für unbestrittene grenzüberschreitende Forderungen nutzen wir den Europäischen Zahlungsbefehl (VO 1896/2006), der keine Wertobergrenze kennt, oder das Europäische Bagatellverfahren (VO 861/2007) für Forderungen bis 5.000 EUR. Die Phase vor jedem gerichtlichen Schritt — Kontakt zum Schuldner, Klärung der Gründe für die Nichtzahlung, Verhandlung und schriftliche Vereinbarung — beschreiben wir auf unserer Seite Forderungseinzug in Polen.

    Die Vollstreckungsbrücke funktioniert in beide Richtungen. Nach der neugefassten Brüssel-Ia-Verordnung (1215/2012) ist ein Urteil aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Polen ohne Exequatur und ohne Vollstreckbarkeitserklärung vollstreckbar — Sie legen lediglich das Urteil und eine Standardbescheinigung vor — und ebenso ist ein polnisches Urteil EU-weit vollstreckbar. Das macht Polen zu einem praktischen Forum, um gegen einen polnischen Schuldner einen Titel zu erwirken und durchzusetzen, und zugleich zur Basis, um polnische Schuldner zu verfolgen, die ihr Vermögen in andere EU-Staaten verlagert haben.

    Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum betreut ein Team in ihrer eigenen Sprache über das gesamte Mandat. Unser geschäftsführender Partner ist bei der New York State Bar zugelassen und amtiert als Chapter Chair der New York State Bar Association für Polen; die Kanzlei ist zudem Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau. Wir prozessieren und schlichten auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch, verfügen über mehr als 20 Jahre grenzüberschreitende Erfahrung, koordinieren vereidigte Übersetzer und örtliche Gerichtsvollzieher und arbeiten mit renommierten Kanzleien in Deutschland, Österreich und darüber hinaus zusammen, um dort zu vollstrecken, wo das Vermögen liegt. Für Gläubiger und Beklagte aus Österreich ist die Betreuung auf unserem Österreich Desk dargestellt.

    Ihre deutschsprachigen Ansprechpartner

    Erstgespräch und laufende Beratung führen Sie auf Deutsch, direkt mit dem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater, ohne Dolmetscher.

    Szymon Gostyński
    Szymon Gostyński

    Rechtsanwalt / Geschäftsführender Partner

    Polnischer und US-amerikanischer (New York) Rechtsanwalt. Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei. Spezialisiert auf internationales Handelsrecht, grenzüberschreitende Streitigkeiten und M&A-Transaktionen. Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau.

    • Spricht Deutsch
    • Internationales Handelsrecht
    • Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsbarkeit
    • Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
    Anfrage an Szymon
    Jerzy Gaweł
    Jerzy Gaweł

    Partner / Steuerberater

    Senior Partner, Steuerberater und CEO von Sarego Finance. Berät polnische und ausländische Unternehmen bei internationalen Transaktionen, Gesellschaftsstrukturen und grenzüberschreitenden Steuerfragen in Polen, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA. Verbindet 25 Jahre Rechts- und Steuererfahrung mit einer mehrsprachigen Praxis in Polnisch, Englisch und Deutsch.

    • Spricht Deutsch
    • Steuerrecht
    • Internationales Vertragsrecht
    • Gesellschaftsstrukturen
    Anfrage an Jerzy

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Arten von Wirtschaftsstreitigkeiten bearbeiten Sie?
    Wir vertreten Unternehmen in Vertragsstreitigkeiten, bau- und vergaberechtlichen Auseinandersetzungen, gesellschaftsrechtlichen Konflikten (zwischen Gesellschaftern oder gegen die Geschäftsführung) sowie bei der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung – vor polnischen Gerichten, internationalen Schiedsgerichten und in Mediationsverfahren.
    Lohnt sich eine Mediation vor dem Gerichtsverfahren?
    In vielen Fällen ja. Mediation ist schneller, kostengünstiger und vertraulich und ermöglicht oft die Wahrung der Geschäftsbeziehung. Wir beurteilen jeden Fall individuell und empfehlen, ob eine Mediation realistisch ist oder ob ein rasches gerichtliches Vorgehen Ihre Interessen besser schützt.
    Wie wird eine Forderung gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner beigetrieben?
    Wir beginnen mit einer formellen Mahnung. Bleibt diese ohne Erfolg, erwirken wir einen Zahlungsbefehl oder ein Urteil und beauftragen den Gerichtsvollzieher (Komornik) mit der Zwangsvollstreckung. Bei grenzüberschreitenden Fällen nutzen wir unser Netzwerk ausländischer Partnerkanzleien, um die Vollstreckung im Ausland voranzutreiben.
    Wie lange dauert ein Wirtschaftsprozess in Polen?
    Die Dauer hängt vom Gericht, der Komplexität des Falls und der Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens ab. Verfahren vor dem Amtsgericht (Sąd Rejonowy) dauern in der Regel 6–18 Monate; Verfahren vor dem Landgericht (Sąd Okręgowy) bei größeren Streitwerten oft 1–3 Jahre. Wir verfolgen Vergleichslösungen und einstweilige Maßnahmen, wo immer das möglich ist.
    Vertreten Sie auch in internationalen Schiedsverfahren?
    Ja. Wir haben Erfahrung in Verfahren vor internationalen Schiedsgerichten (ICC, LCIA, Schiedsgericht der Polnischen Handelskammer – KIG) und in grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Wir arbeiten mit renommierten Partnerkanzleien auf dem polnischen, deutschen und österreichischen Markt zusammen.
    Wie lange dauert der Forderungseinzug in Polen?
    Eine unbestrittene Forderung lässt sich schnell durchsetzen: Ein Zahlungsbefehl im nakazowe-/upominawcze-Verfahren oder über das elektronische E-Gericht (EPU) ergeht oft innerhalb weniger Wochen nach Einreichung, und ein Zahlungsbefehl im nakazowe-Verfahren ist als Sicherungstitel sofort vollstreckbar. Erhebt der Schuldner einen sachlichen Einspruch, wird daraus ein ordentlicher Handelsprozess, der in erster Instanz typischerweise 6–18 Monate und bei hohen Streitwerten länger dauert. Wir prüfen stets zuerst den schnellsten gangbaren Weg.
    Was kostet der Forderungseinzug, und wer trägt die Gerichtsgebühren?
    Die Gerichtsgebühr für eine Zahlungsklage beträgt in der Regel 5% des eingeklagten Betrags, gedeckelt auf 100.000 PLN (für kleinere Forderungen gelten niedrigere Festgebühren, das elektronische E-Gericht erhebt eine reduzierte Gebühr). Bei B2B-Forderungen schuldet der Schuldner zusätzlich Verzugszinsen sowie eine pauschale Beitreibungskostenentschädigung von 40, 70 oder 100 EUR je Forderung. Die unterlegene Partei wird in der Regel zur Erstattung der Gerichtsgebühren und der gesetzlichen Vertretungskosten verurteilt. Unser Honorar kalkulieren wir individuell.
    Kann ein ausländisches Unternehmen in Polen klagen oder eine Forderung beitreiben?
    Ja. Ein im Ausland ansässiger Gläubiger kann in Polen zu denselben Bedingungen klagen und vollstrecken wie ein polnisches Unternehmen, in der Regel aus der Ferne über einen Bevollmächtigten. Für unbestrittene grenzüberschreitende Forderungen nutzen wir den Europäischen Zahlungsbefehl, und nach Brüssel Ia ist ein EU-Urteil in Polen ohne Exequatur vollstreckbar — und ein polnisches Urteil EU-weit.
    Was, wenn der Schuldner kein Vermögen hat oder insolvent ist?
    Wir prüfen die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, bevor Kosten entstehen; ist ein Schuldner insolvent, ist es in der Regel richtig, die Forderung im Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren anzumelden, statt die Einzelzwangsvollstreckung zu betreiben. Wir prüfen außerdem, ob die Geschäftsführer persönlich für die Schuld haften (Art. 299 des Gesetzes über die Handelsgesellschaften) — siehe unsere Leistung Insolvenz & Restrukturierung, wo wir Gläubiger bei der Forderungsanmeldung in polnischen Verfahren vertreten.

    Bereit, Ihren Fall zu besprechen?

    Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

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