Leistungen

    Firma in Polen gründen (Sp. z o.o.) — deutschsprachige Kanzlei

    Polnische Sp. z o.o. (GmbH) gründen — ohne polnischen Partner, per Vollmacht aus dem Ausland. Deutschsprachige Anwälte in Krakau: Gründung, KRS, Steuern.

    Eine Firmengründung in Polen steht ausländischen Gründern vollständig offen: Sie benötigen weder einen polnischen Partner noch einen Wohnsitz in Polen — ein einzelner Ausländer kann 100% einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o., vergleichbar mit der GmbH) halten. Als Kanzlei gründen wir für Nichtansässige am häufigsten per notarieller Urkunde auf Grundlage einer Vollmacht — ohne Anreise nach Polen — in 2–4 Wochen, mit einem auf Ihre Beteiligungsstruktur zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag; Gründer mit polnischem vertrauenswürdigem Profil können alternativ das Online-System S24 nutzen (1–5 Werktage). Wir begleiten den gesamten Prozess auf Deutsch — von der Wahl der Rechtsform über die Eintragung im Landesgerichtsregister (KRS) bis zu den Anmeldungen bei Finanzamt, Sozialversicherung und Statistikamt — und bleiben danach Ihr juristisches Team, von Gesellschaftervereinbarungen bis zum Investoreneinstieg. Ein praktischer Hinweis: Die Gründung selbst ist vollständig aus der Ferne möglich; für die Eröffnung des polnischen Bankkontos verlangen die meisten Banken jedoch einen kurzen Termin vor Ort, den wir koordinieren.

    Auf einen Blick

    Häufigste Form
    Sp. z o.o. (vergleichbar mit der GmbH)
    Mindeststammkapital
    5.000 PLN (ca. 1.200 €)
    Ausländische Beteiligung
    100% zulässig — kein polnischer Partner oder ansässiger Geschäftsführer nötig
    Gründung aus der Ferne
    Eintragung: ja, per Vollmacht — Kontoeröffnung erfordert meist einen kurzen Termin vor Ort
    Dauer
    2–4 Wochen (notariell per Vollmacht) oder 1–5 Werktage (S24 online, polnisches vertrauenswürdiges Profil erforderlich)
    Amtliche Gerichtsgebühren
    250 PLN + 100 PLN (S24) oder 500 PLN (klassisch)
    Wir begleiten Unternehmer in jeder Phase des Gesellschaftslebens — von der Wahl der Rechtsform und der Gründung über die laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung und Anteilstransaktionen bis hin zu Umwandlungen und der Liquidation. Die gebräuchlichsten Formen sind die Einzelunternehmung (JDG), die Sp. z o.o. (vergleichbar mit der GmbH), die einfache Aktiengesellschaft (P.S.A.) und die Aktiengesellschaft (S.A.). Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN bei der Sp. z o.o. (Art. 154 des polnischen Gesetzes über die Handelsgesellschaften, KSH), 1 PLN bei der P.S.A. und 100.000 PLN bei der S.A. (Art. 308 KSH). Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für die Haftung der Gesellschafter, die Besteuerung und die Möglichkeit, Investoren zu gewinnen. Wir übernehmen den gesamten Registrierungsprozess: Erstellung des Gesellschaftsvertrags (notariell oder über das S24-System), Eintragung im KRS sowie die erforderlichen Anmeldungen beim Finanzamt (NIP, VAT-R), bei der Sozialversicherung (ZUS), dem Statistikamt (GUS) und dem Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR). Wir betreuen auch das laufende Gesellschaftsleben — Gesellschafterversammlungen, KRS-Änderungen, Investitions- und Gesellschaftervereinbarungen, Investoreneinstieg, Anteilsverkäufe sowie gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Fragen der Geschäftsführerhaftung (Art. 299 KSH).

    Wann benötigen Sie diese Leistung?

    • Ein ausländisches Unternehmen möchte eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Polen gründen
    • Sie sind Investor oder Unternehmer aus dem Ausland und gründen erstmals in Polen
    • Ihre Beteiligungsstruktur ist nicht Standard — Holdings, mehrere Jurisdiktionen oder ein individueller Gesellschaftsvertrag, den keine Vorlage abbildet
    • Sie sind unsicher, welche Form passt — Sp. z o.o., P.S.A., S.A. oder Einzelunternehmung
    • Sie gehen mit einem Partner ins Geschäft und möchten die Spielregeln klar festlegen
    • Sie nehmen einen Investor auf oder verkaufen Geschäftsanteile
    • Sie möchten Ihre persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens begrenzen

    So läuft der Prozess ab

    1. 1
      Analyse und Wahl der RechtsformWir besprechen Ihr Geschäftsmodell, Ihre Wachstumspläne und Ihre steuerliche Situation und empfehlen anschließend die optimale Rechtsform.
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      Vorbereitung der UnterlagenWir erstellen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung, die Gesellschafterliste und sämtliche auf die gewählte Form abgestimmten Registerunterlagen.
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      Unterzeichnung des GesellschaftsvertragsDer Vertrag wird elektronisch über das S24-System oder als notarielle Urkunde geschlossen (für Nichtansässige auch per Vollmacht) — je nach Gesellschaftsform und eingebrachten Einlagen.
    4. 4
      Eintragung im KRSWir reichen den Antrag auf Eintragung im Landesgerichtsregister mit allen erforderlichen Anlagen und Gebühren ein.
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      Anmeldungen bei Finanzamt, ZUS, GUS und CRBRWir nehmen die Identifikationsanmeldungen (NIP, VAT-R) vor, melden die Gesellschaft als Beitragszahler an und tragen die wirtschaftlich Berechtigten im CRBR ein.
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      Eine handlungsbereite GesellschaftWir übergeben die vollständigen Unterlagen und übernehmen die Gesellschaft auf Wunsch in die laufende rechtliche, buchhalterische und steuerliche Betreuung.

    Was Sie benötigen

    • Angaben zu den Gesellschaftern (bzw. zur Muttergesellschaft bei einer Tochtergesellschaft)
    • Vorgeschlagener Firmenname und Sitzadresse
    • Geschäftsgegenstand (PKD-Codes)
    • Höhe des Stammkapitals und Aufteilung der Anteile
    • Angaben zu den Geschäftsführern und zur Vertretungsregelung
    • Reisepass oder Ausweisdokument (eine PESEL-Nummer ist für den Start nicht erforderlich)

    Leistungsumfang

    • Auswahl der optimalen Rechtsform (Einzelunternehmen, Sp. z o.o., S.A., Personengesellschaften)
    • Erstellung, Änderung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
    • KRS-Eintragung und Anmeldungen beim Finanzamt, ZUS und GUS
    • KRS-Änderungen — Aktualisierung von Geschäftsführung, Gesellschaftern und Firmendaten
    • Laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlungen)
    • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen (Protokolle, Beschlüsse, Einladungen)
    • Gesellschaftervereinbarungen, Investitionsverträge und Exit-Regelungen
    • Investoreneinstieg — Due Diligence, Verhandlungen, Transaktionsdokumentation
    • Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen
    • Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften
    • Gesellschaftsauflösung und Löschung aus dem KRS
    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten — Anfechtung von Beschlüssen, Konflikte zwischen Gesellschaftern
    • Beratung zur Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
    • Eintragung von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Polen

    Für ausländische Gründer und Investoren

    Polen gehört zu den beliebtesten Standorten für ausländische Investitionen in der EU, und wir gründen regelmäßig Gesellschaften für Mandanten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA und der Ukraine. Bürger der EU und des EWR können ein Unternehmen zu denselben Bedingungen wie polnische Staatsbürger gründen; Investoren aus Drittstaaten nutzen am häufigsten die Sp. z o.o., die Gründern jeder Nationalität offensteht — ohne dass ein polnischer Partner oder ein in Polen ansässiger Geschäftsführer erforderlich ist.

    Ausländische Gründer sollten einige praktische Punkte einplanen: Die Unterzeichnung im S24-System setzt eine polnische elektronische Signatur oder ein vertrauenswürdiges Profil (ePUAP) voraus, was in der Regel eine PESEL-Nummer erfordert. Nichtansässige gründen daher häufig per notarieller Urkunde — und dies ist auch per Vollmacht möglich, ohne Anreise nach Polen. Nach der Eintragung gelten dieselben Pflichten wie für jede polnische Gesellschaft, einschließlich der Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das CRBR und gegebenenfalls der Umsatzsteuerregistrierung.

    Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum betreut ein Team für die gesamte Gründung und alles Weitere. Unser geschäftsführender Partner ist bei der New York State Bar zugelassen und amtiert als Chapter Chair der New York State Bar Association für Polen; die Kanzlei ist zudem Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch und koordinieren Notare und vereidigte Übersetzer. Für Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuer-Compliance und die Kontoeröffnung arbeiten wir Hand in Hand mit unserer Schwestergesellschaft Sarego Finance im selben Gebäude — Recht, Steuern und Banking laufen so als ein Prozess. Auf Wunsch übernehmen wir auch die typischerweise damit verbundenen Themen wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie Fragen der Doppelbesteuerung.

    Häufig gestellte Fragen

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    Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

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