Polnisches Arbeitsrecht für Arbeitgeber – Verträge, B2B vs. Anstellung, rechtssichere Kündigungen, PIP-Kontrollen, Arbeitsgerichtsverfahren. Recht, Personal und Lohn aus einer Hand.
Zuletzt aktualisiert:
Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite umfasst die gesamte Beziehung zu Ihrem Team – von korrekten Verträgen, Betriebs- und Vergütungsordnungen sowie Richtlinien über die laufende Beratung und Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP) bis hin zu rechtssicheren Kündigungen und Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Wir betreuen diese Themen umfassend und verbinden die Rechtsberatung mit Personal- und Lohnabrechnung, damit Dokumentation, Abrechnungen und Personalentscheidungen stimmig und risikoarm bleiben.
Wir unterstützen ausländische Unternehmen, die in Polen ihre ersten Mitarbeiter einstellen. Wir beraten, ob die Beschäftigung über eine eigene polnische Gesellschaft (die wir ebenfalls gründen – siehe unsere Leistung zur Gesellschaftsgründung) oder über ein Employer-of-Record-Modell sinnvoller ist, und erstellen die verpflichtende Personaldokumentation in polnischer Sprache, konform mit dem polnischen Arbeitsgesetzbuch.
Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger bringt zusätzliche Arbeitgeberpflichten mit sich, die sich aus dem Gesetz über die Bedingungen für die Beauftragung von Ausländern mit Arbeit auf dem Gebiet der Republik Polen ergeben. Wir betreuen die Legalisierung von Arbeit und Aufenthalt umfassend – Einzelheiten in unserer Leistung zum Aufenthalts- und Migrationsrecht.
Wir betreuen auch die Entsendung von Arbeitnehmern nach und aus Polen und die damit verbundenen Pflichten. Ausländische Arbeitgeber arbeiten durchgehend mit einem Team: Wir beraten auf Polnisch, Englisch und Deutsch, verbinden Arbeitsrecht mit Personal- und Lohnabrechnung, bringen 20 Jahre Erfahrung mit und koordinieren vereidigte Übersetzer sowie die übrigen Themen, die ein in den polnischen Markt eintretendes Unternehmen üblicherweise benötigt.
Erstgespräch und laufende Beratung führen Sie auf Deutsch, direkt mit dem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater, ohne Dolmetscher.

Rechtsanwalt / Geschäftsführender Partner
Polnischer und US-amerikanischer (New York) Rechtsanwalt. Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei. Spezialisiert auf internationales Handelsrecht, grenzüberschreitende Streitigkeiten und M&A-Transaktionen. Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau.

Partner / Steuerberater
Senior Partner, Steuerberater und CEO von Sarego Finance. Berät polnische und ausländische Unternehmen bei internationalen Transaktionen, Gesellschaftsstrukturen und grenzüberschreitenden Steuerfragen in Polen, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA. Verbindet 25 Jahre Rechts- und Steuererfahrung mit einer mehrsprachigen Praxis in Polnisch, Englisch und Deutsch.
Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
Ihren Fall besprechen