Leistungen

    Rechtsberatung für Unternehmen in Polen

    Wir begleiten Unternehmen bei allem, wofür es in Polen einen Anwalt, einen Steuerberater oder eine Buchhaltung braucht — von der Rechtsformwahl bis zum Prozess und zur Restrukturierung.

    Ein großer Teil unserer Mandanten sind deutsche und österreichische Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft, einer Niederlassung oder einem Projekt in Polen. Manche betreuen wir dauerhaft und werden gefragt, bevor etwas unterschrieben wird. Andere kommen einmal — wegen eines Vertrags, einer Prüfung oder einer Forderung. Beides behandeln wir gleich ernst.

    Wir arbeiten laufend oder projektbezogen. Bei laufender Betreuung erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, einen vereinbarten monatlichen Umfang und eine Rechnung — auch dann, wenn eine Sache Recht, Steuern und Personal gleichzeitig berührt. Bei Projekten stehen Umfang und Honorar schriftlich fest, bevor wir anfangen.

    Recht, Steuern und Buchhaltung liegen bei uns unter einem Dach. Steuerberatung und Buchhaltung übernimmt die Schwestergesellschaft Sarego Finance; Anwälte und Steuerberater arbeiten an derselben Akte. Das heißt: Was wir rechtlich vorschlagen, ist steuerlich bereits durchgerechnet — und Sie müssen nicht zwischen zwei externen Dienstleistern vermitteln, die nie miteinander gesprochen haben.

    Wir korrespondieren, führen Unterlagen und berichten auf Deutsch. Die Geschäftsführung muss für laufende Angelegenheiten nicht nach Krakau reisen: Vollmachten, Unterschriften und Abstimmungen lassen sich aus der Ferne organisieren, und wir sagen rechtzeitig, wenn eine Sache doch persönliche Anwesenheit verlangt.

    So beginnt die Zusammenarbeit

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      ErstgesprächEin kurzes Gespräch darüber, was das Unternehmen tut, was gerade ansteht und was gebraucht wird — laufend oder einmalig.
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      Umfang und HonorarWir halten schriftlich fest, was die Betreuung umfasst und was sie kostet. Wir beginnen erst nach Ihrer Zusage.
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      Fester AnsprechpartnerSie erhalten eine Person, die den Vorgang kennt und die übrigen — Anwälte, Steuerberater, Buchhaltung — dann hinzuzieht, wenn sie gebraucht werden.

    Geht es um eine private Angelegenheit und nicht um ein Unternehmen? Dann hier entlang: Für Privatpersonen.

    Häufig gestellte Fragen

    Wir haben eine Tochtergesellschaft in Polen. Können Sie diese vollständig betreuen?
    Ja. Wir übernehmen die polnische Gesellschaft als Ganzes: Gesellschaftsrecht und Registerangelegenheiten, Verträge, Buchhaltung und Lohnabrechnung, Steuererklärungen sowie Streitigkeiten. Die Muttergesellschaft hat dabei einen Ansprechpartner und erhält die Berichte in einer Form, die sich in die eigene Konzernberichterstattung einfügen lässt.
    Müssen wir für die Gründung oder laufende Themen nach Polen reisen?
    Für die meisten Vorgänge nicht. Vieles lässt sich über eine Vollmacht abwickeln, die Sie in Deutschland oder Österreich beim Notar beziehungsweise beim polnischen Konsulat unterzeichnen. Wo eine persönliche Anwesenheit oder eine besondere Form doch erforderlich ist, sagen wir das vorher und nicht erst beim Termin.
    Erhalten wir Unterlagen und Berichte auf Deutsch?
    Ja. Korrespondenz, Vermerke und Berichte an die Zentrale führen wir auf Deutsch, auf Wunsch auch auf Englisch. Behördliche und gerichtliche Schriftstücke in Polen sind naturgemäß polnisch; wir fassen sie zusammen und lassen sie beglaubigt übersetzen, wo die Muttergesellschaft eine Übersetzung für ihre Unterlagen braucht.
    Können Sie mit unserem deutschen Steuerberater zusammenarbeiten?
    Ja, das ist der Normalfall. Wir decken die polnische Seite ab — polnische Buchhaltung, polnische Erklärungen, polnisches Recht — und stimmen uns direkt mit Ihrem Berater in Deutschland oder Österreich ab, damit die Zahlen auf beiden Seiten zusammenpassen. Grenzüberschreitende Fragen klären wir gemeinsam statt über Sie.