Immobilie, Bankkonto oder Unternehmen in Polen geerbt? Deutschsprachige Anwälte aus Krakau übernehmen das polnische Nachlassverfahren, die Erbteilung und die Erbschaftsteuer — aus der Ferne, per Vollmacht.
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In Polen zu erben bedeutet, das Erbrecht an den polnischen Vermögenswerten eines Verstorbenen feststellen zu lassen — durch einen Gerichtsbeschluss (Erbfeststellung) oder einen notariellen Erbnachweis — und anschließend den Nachlass aufzuteilen und die Erbschaftsteuer abzurechnen. Wenn Sie im Ausland leben, kann das gesamte Verfahren von einem polnischen Anwalt per Vollmacht geführt werden, ohne dass Sie nach Polen reisen müssen.
Die meisten unserer Mandanten in Erbsachen sind Erben polnischer Herkunft, die in Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA leben und eine Wohnung, ein Grundstück, ein Bankkonto oder ein Familienunternehmen in Polen geerbt haben und dies aus der Ferne feststellen und übertragen lassen müssen. Der gesamte Fall kann per Vollmacht geführt werden: Sie unterschreiben an Ihrem Wohnort, und wir treten in Ihrem Namen vor dem polnischen Notar, dem Gericht, dem Finanzamt, dem Grundbuch und den Banken auf — in der Praxis müssen ausländische Erben kaum je nach Polen reisen.
Lebte der Erblasser im Ausland, richtet sich der Nachlass nach der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012, die Polen auch auf Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten anwendet. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — bei einem zuletzt in Deutschland oder Österreich lebenden Erblasser also in der Regel das dortige Recht, nicht das polnische. Ein polnischer Staatsangehöriger konnte jedoch polnisches Recht zur Geltung für seinen Nachlass wählen. Wir bestimmen das anwendbare Recht, erwirken ein Europäisches Nachlasszeugnis, wo es die Anerkennung in den EU-Mitgliedstaaten erleichtert, und stimmen uns mit einem etwaigen ausländischen Nachlassverfahren ab.
Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum betreut ein deutschsprachiges Team von Anfang bis Ende. Die Kanzlei ist Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau, und unser geschäftsführender Partner ist zudem bei der New York State Bar zugelassen und amtiert als Chapter Chair der New York State Bar Association für Polen. Mit über 20 Jahren Praxis sowie interner Steuer-, Buchhaltungs- und Übersetzungsabteilung führt ein Team den polnischen Erbfall von der ersten Fristenkontrolle über die Erbschaftsteuererklärung bis zur Eigentumsumschreibung — auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch. Erbinnen und Erben mit Wohnsitz in Österreich finden den Weg über unseren Österreich Desk.
Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
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