Leistungen

    Erbrecht und Nachlassangelegenheiten

    Umfassende Rechtsberatung in Erbsachen – Testamente, Erbfeststellung, Erbteilung, Pflichtteil (Zachowek) und erbrechtliche Streitigkeiten nach polnischem Recht.

    Wir begleiten Mandanten in allen Phasen erbrechtlicher Verfahren nach polnischem Recht. Wir helfen bei der Errichtung von Testamenten, führen Verfahren zur Erbfeststellung und zur Erbteilung durch und setzen Pflichtteilsansprüche (Zachowek) durch. Wir vertreten Mandanten in Streitigkeiten zwischen Erben – über die Gültigkeit von Testamenten, die Erbunwürdigkeit sowie die Anrechnung von Schenkungen auf den Erbteil. Besondere Expertise haben wir in grenzüberschreitenden Erbfällen, wenn Erblasser oder Nachlassvermögen im Ausland belegen sind – etwa bei Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012).

    Leistungsumfang

    • Errichtung von Testamenten und Nachlassplanung
    • Erbfeststellungs- und Erbteilungsverfahren
    • Pflichtteilsansprüche (Zachowek)
    • Streitigkeiten über Testamentsgültigkeit und Erbunwürdigkeit
    • Grenzüberschreitende Erbfälle (EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012)

    Häufig gestellte Fragen

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    Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

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