Leistungen

    In Polen erben — deutschsprachige Anwälte für polnisches Erbrecht

    Immobilie, Bankkonto oder Unternehmen in Polen geerbt? Deutschsprachige Anwälte aus Krakau übernehmen das polnische Nachlassverfahren, die Erbteilung und die Erbschaftsteuer — aus der Ferne, per Vollmacht.

    Zuletzt aktualisiert:

    In Polen zu erben bedeutet, das Erbrecht an den polnischen Vermögenswerten eines Verstorbenen feststellen zu lassen — durch einen Gerichtsbeschluss (Erbfeststellung) oder einen notariellen Erbnachweis — und anschließend den Nachlass aufzuteilen und die Erbschaftsteuer abzurechnen. Wenn Sie im Ausland leben, kann das gesamte Verfahren von einem polnischen Anwalt per Vollmacht geführt werden, ohne dass Sie nach Polen reisen müssen.

    Auf einen Blick

    Frist zur Annahme oder Ausschlagung
    6 Monate ab Kenntnis der Erbberechtigung (Art. 1015 ZGB)
    Wenn Sie nichts tun
    Das Erbe gilt automatisch als unter Vorbehalt des Inventars angenommen (Haftung auf den Nachlasswert begrenzt)
    Feststellung des Erbes
    Gerichtsbeschluss oder notarieller Erbnachweis; bei grenzüberschreitenden EU-Nachlässen ein Europäisches Nachlasszeugnis
    Anwendbares Recht (grenzüberschreitend)
    Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers (EU-Erbrechtsverordnung 650/2012); ein polnischer Staatsangehöriger kann polnisches Recht wählen
    Erbschaftsteuer — nahe Familie
    Vollständige Befreiung für Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister usw. — bei Anzeige mit Formular SD-Z2 binnen 6 Monaten
    Erbschaftsteuer — Übrige
    Freibetrag 36.120 / 27.090 / 5.733 PLN je nach Gruppe; darüber 3–20 %
    Pflichtteil (Zachowek)
    1/2 des gesetzlichen Erbteils (2/3 für Minderjährige / Erwerbsunfähige); Anspruch nach 5 Jahren verjährt
    Aus der Ferne abgewickelt
    Ja — per Vollmacht; keine Anreise nach Polen erforderlich
    Wir begleiten Erbfälle nach polnischem Recht in allen Phasen, mit besonderem Augenmerk auf Erben, die außerhalb Polens leben. Wir stellen Ihr Erbrecht fest — entweder durch ein gerichtliches Verfahren (Erbfeststellung) oder, bei Einigkeit aller Erben, durch den schnelleren notariellen Erbnachweis —, teilen den Nachlass unter den Miterben auf, übertragen polnische Immobilien, Bankkonten und Geschäftsanteile auf die Erben und erledigen die erbschaftsteuerlichen Anmeldungen. Ausgangspunkt ist die Frist, die ausländische Erben am häufigsten überrascht: Ein Erbe hat sechs Monate ab Kenntnis seiner Erbberechtigung, um das Erbe anzunehmen, es unter Vorbehalt des Inventars anzunehmen oder es auszuschlagen (Art. 1015 des polnischen Zivilgesetzbuchs). Wird nichts erklärt, gilt das Erbe automatisch als unter Vorbehalt des Inventars angenommen — die Haftung für Nachlassschulden ist dann auf den Wert des geerbten Vermögens begrenzt. Wir setzen außerdem Pflichtteilsansprüche (Zachowek — der gesetzliche Anteil naher Angehöriger, die in einem Testament übergangen wurden; er beträgt die Hälfte, bei Minderjährigen und Erwerbsunfähigen zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils und verjährt fünf Jahre nach Testamentseröffnung) durch oder wehren sie ab und vertreten Erben in Streitigkeiten über die Testamentsgültigkeit, die Erbunwürdigkeit und die Anrechnung von Schenkungen. Bei Nachlässen mit Auslandsbezug — ein im Ausland verstorbener Erblasser oder Vermögen in mehreren Staaten — wenden wir die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 an und erwirken ein Europäisches Nachlasszeugnis, wo dies die Anerkennung in den EU-Mitgliedstaaten erleichtert. Da wir die rechtliche Arbeit mit interner Steuerberatung verbinden, wird die Erbschaftsteuererklärung an derselben Stelle erstellt.

    Wann benötigen Sie diese Leistung?

    • Sie leben im Ausland und haben eine Immobilie, ein Bankkonto oder ein Unternehmen in Polen geerbt
    • Ein im Ausland lebender Angehöriger ist verstorben und hat Vermögen in Polen hinterlassen (oder umgekehrt)
    • Sie müssen Ihr Erbrecht nachweisen, bevor eine polnische Bank, ein Register oder ein Käufer mit Ihnen verhandelt
    • Sie wurden in einem Testament übergangen und möchten Ihren Pflichtteil (Zachowek) geltend machen
    • Mehrere Erben müssen einen polnischen Nachlass aufteilen und einen langwierigen Streit vermeiden
    • Der Nachlass könnte überschuldet sein und Sie müssen über Annahme oder Ausschlagung entscheiden

    So läuft der Prozess ab

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      Erste Prüfung und FristenkontrolleWir klären, wer Erbe ist, welche polnischen Vermögenswerte vorhanden sind und — für ausländische Erben entscheidend —, ob die sechsmonatige Annahme-/Ausschlagungsfrist noch läuft oder bereits in eine Annahme unter Vorbehalt des Inventars übergegangen ist.
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      VollmachtWir übersenden Ihnen eine Vollmacht (bei Bedarf mit beglaubigter Übersetzung), damit wir in Polen für Sie handeln können; für die meisten Erben im Ausland entfällt damit jede Anreise.
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      Feststellung des ErbesWir erwirken entweder einen notariellen Erbnachweis (schnell, bei Einigkeit aller Erben) oder einen gerichtlichen Erbfeststellungsbeschluss (bei Testamentsstreit, unbekanntem Erben oder fehlender Einigung) sowie bei grenzüberschreitenden EU-Nachlässen ein Europäisches Nachlasszeugnis.
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      ErbschaftsteueranmeldungWir erstellen und reichen die Erbschaftsteuererklärung ein: die Befreiung für nahe Angehörige mit Formular SD-Z2 innerhalb der sechsmonatigen Frist oder die SD-3-Erklärung mit berechneter Steuer für entferntere Erben.
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      Erbteilung und EigentumsübertragungWir teilen den Nachlass unter den Erben auf (notariell oder gerichtlich), tragen polnische Immobilien im Grundbuch um, geben Bankkonten frei und überschreiben Geschäftsanteile auf die Erben.
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      Abschluss und FolgeangelegenheitenWir übergeben die vollständigen Unterlagen und übernehmen auf Wunsch auch den anschließenden Verkauf der geerbten Immobilie oder die Überweisung der Mittel ins Ausland.

    Was Sie benötigen

    • Sterbeurkunde des Erblassers (mit beglaubigter Übersetzung, falls im Ausland ausgestellt)
    • Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser (Geburts- oder Heiratsurkunden)
    • Das Testament, sofern vorhanden (Original oder beglaubigte Abschrift)
    • Angaben zu den polnischen Vermögenswerten — Adresse und Grundbuchnummer der Immobilie, Bankdaten, Firmenname
    • Ihr Ausweisdokument und, falls vorhanden, Ihre polnische PESEL-Nummer oder Steuernummer
    • Eine Vollmacht für unser Handeln in Ihrem Namen (Vorlage stellen wir bereit)

    Leistungsumfang

    • Errichtung von Testamenten und Nachlassplanung
    • Erbfeststellungs- und Erbteilungsverfahren
    • Pflichtteilsansprüche (Zachowek)
    • Streitigkeiten über Testamentsgültigkeit und Erbunwürdigkeit
    • Grenzüberschreitende Erbfälle (EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012)

    Für im Ausland lebende Erben

    Die meisten unserer Mandanten in Erbsachen sind Erben polnischer Herkunft, die in Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA leben und eine Wohnung, ein Grundstück, ein Bankkonto oder ein Familienunternehmen in Polen geerbt haben und dies aus der Ferne feststellen und übertragen lassen müssen. Der gesamte Fall kann per Vollmacht geführt werden: Sie unterschreiben an Ihrem Wohnort, und wir treten in Ihrem Namen vor dem polnischen Notar, dem Gericht, dem Finanzamt, dem Grundbuch und den Banken auf — in der Praxis müssen ausländische Erben kaum je nach Polen reisen.

    Lebte der Erblasser im Ausland, richtet sich der Nachlass nach der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012, die Polen auch auf Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten anwendet. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — bei einem zuletzt in Deutschland oder Österreich lebenden Erblasser also in der Regel das dortige Recht, nicht das polnische. Ein polnischer Staatsangehöriger konnte jedoch polnisches Recht zur Geltung für seinen Nachlass wählen. Wir bestimmen das anwendbare Recht, erwirken ein Europäisches Nachlasszeugnis, wo es die Anerkennung in den EU-Mitgliedstaaten erleichtert, und stimmen uns mit einem etwaigen ausländischen Nachlassverfahren ab.

    Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum betreut ein deutschsprachiges Team von Anfang bis Ende. Die Kanzlei ist Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau, und unser geschäftsführender Partner ist zudem bei der New York State Bar zugelassen und amtiert als Chapter Chair der New York State Bar Association für Polen. Mit über 20 Jahren Praxis sowie interner Steuer-, Buchhaltungs- und Übersetzungsabteilung führt ein Team den polnischen Erbfall von der ersten Fristenkontrolle über die Erbschaftsteuererklärung bis zur Eigentumsumschreibung — auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch. Erbinnen und Erben mit Wohnsitz in Österreich finden den Weg über unseren Österreich Desk.

    Was die Abwicklung verzögert

    • Ein Miterbe ist nicht erreichbar, unbekannt oder nicht einverstanden. Der schnellere notarielle Erbnachweis setzt die Einigkeit aller Erben voraus. Fehlt sie, bleibt nur der gerichtliche Erbfeststellungsbeschluss.
    • Das Testament ist umstritten. Streiten die Erben über die Gültigkeit eines Testaments, entscheidet das Gericht, nicht der Notar.
    • Urkunden aus dem Ausland fehlen oder sind nicht übersetzt. Sterbe-, Geburts- und Heiratsurkunden, die im Ausland ausgestellt wurden, brauchen eine beglaubigte Übersetzung ins Polnische.
    • Der Erblasser lebte zuletzt im Ausland. Dann gilt in der Regel das Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts (EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012), und ein etwaiges ausländisches Nachlassverfahren muss mit dem polnischen abgestimmt werden.
    • Die Vollmacht hat nicht die nötige Form. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, muss die Vereinbarung über die Erbteilung notariell beurkundet werden (Art. 1037 § 2 ZGB), und eine Vollmacht für ein solches Geschäft muss in derselben Form erteilt werden (Art. 99 § 1 ZGB). Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht dafür nicht.
    • Die Frist für das Formular SD-Z2 ist abgelaufen. Die nahe Familie verliert dann zunächst die volle Steuerbefreiung. Seit 2026 kann die Frist wiedereingesetzt werden, wenn den Erben an der Verspätung kein Verschulden trifft — das ist aber ein zusätzliches Verfahren.
    • Angaben zu den Vermögenswerten fehlen. Ohne Grundbuchnummer der Immobilie, Bankverbindung oder Firmennamen lässt sich der polnische Nachlass nicht vollständig erfassen und übertragen.

    Praktische Hinweise für Erben mit Wohnsitz im Ausland

    • Notieren Sie das Datum, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbberechtigung erfahren haben. Ab diesem Tag laufen die sechs Monate für Annahme oder Ausschlagung (Art. 1015 ZGB).
    • Sammeln Sie die Urkunden im Original oder als beglaubigte Abschrift: Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft und, falls vorhanden, das Testament.
    • Sie müssen in aller Regel nicht nach Polen reisen: Sie unterschreiben eine Vollmacht an Ihrem Wohnort, wir handeln vor Notar, Gericht, Finanzamt, Grundbuch und Banken.
    • Soll eine geerbte Immobilie geteilt oder verkauft werden, sprechen Sie uns vor der Unterschrift an, damit die Vollmacht gleich in notarieller Form erteilt wird.
    • Klären Sie früh, ob Sie zur nahen Familie gehören: Dann ist die Anzeige mit Formular SD-Z2 binnen sechs Monaten die Voraussetzung für die volle Steuerbefreiung.
    • Leben Sie in Österreich, finden Sie die Betreuung auch über unseren Österreich Desk.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie wird der Erbanfall in Polen festgestellt?
    Der Erbanfall kann auf zwei Wegen festgestellt werden: durch ein gerichtliches Verfahren (Erbfeststellungsbeschluss) oder durch einen Erbnachweis beim Notar. Der notarielle Weg ist schneller, setzt jedoch die Einigkeit aller Erben voraus. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu wählen und das Verfahren von Anfang bis Ende zu begleiten.
    Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil (Zachowek) nach polnischem Recht?
    Der Zachowek (Pflichtteil) steht Abkömmlingen (Kindern, Enkeln), dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers zu, die bei gesetzlicher Erbfolge geerbt hätten. Er beträgt die Hälfte (bzw. zwei Drittel für Minderjährige und dauerhaft Erwerbsunfähige) des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch verjährt fünf Jahre nach Testamentseröffnung.
    Kann ich ein schuldenbelastetes Erbe ausschlagen?
    Ja – Sie haben sechs Monate ab dem Zeitpunkt, in dem Sie von Ihrer Erbberechtigung erfahren haben, um eine Ausschlagungserklärung abzugeben. Ohne Erklärung nehmen Sie das Erbe mit beschränkter Haftung (bis zur Höhe des Nachlasswerts) an. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung anwaltlich beraten – die finanzielle Lage jedes Nachlasses ist anders.
    Wie wird der Nachlass unter mehreren Erben aufgeteilt?
    Die Erbteilung kann durch einvernehmliche Vereinbarung aller Erben (beim Notar oder schriftlich) oder durch ein gerichtliches Verfahren erfolgen, wenn keine Einigkeit über die Aufteilung besteht. Wir unterstützen bei Verhandlungen zwischen den Erben und begleiten die Erbteilung so, dass Konflikte und Kosten minimiert werden.
    Wie funktioniert das Erbrecht, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat?
    Grenzüberschreitende Erbfälle werden durch die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 geregelt. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Erblasser kann jedoch das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen. Wir haben umfangreiche Erfahrung in polnisch-deutschen und polnisch-österreichischen Erbfällen.
    Was kostet ein Erbverfahren in Polen?
    Die amtliche Gerichtsgebühr für die Erbfeststellung beträgt 100 PLN (zuzüglich 5 PLN für die Eintragung im Nachlassregister); eine gerichtliche Erbteilung kostet 500 PLN (300 PLN, wenn die Erben einen einvernehmlichen Teilungsplan einreichen). Beim notariellen Erbnachweis fällt stattdessen eine Notargebühr an. Die Erbschaftsteuer ist gesondert und hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert ab. Unser Honorar wird individuell kalkuliert; für unkomplizierte Fälle aus der Ferne vereinbaren wir gern vorab ein Festhonorar.
    Welche Fristen gelten bei einem polnischen Erbfall?
    Zwei sind besonders wichtig. Erstens haben Sie sechs Monate ab Kenntnis Ihrer Erbberechtigung, um das Erbe anzunehmen, unter Vorbehalt des Inventars anzunehmen oder auszuschlagen (Art. 1015 ZGB) — bleiben Sie untätig, nehmen Sie automatisch mit auf den Nachlasswert begrenzter Haftung an. Zweitens muss die nahe Familie das Formular SD-Z2 binnen sechs Monaten einreichen, um die volle Steuerbefreiung zu behalten. Ein Pflichtteilsanspruch (Zachowek) verjährt gesondert fünf Jahre nach Testamentseröffnung. Eine versäumte Frist kann teuer werden — wenden Sie sich daher möglichst früh an uns.
    Können Sie einen polnischen Erbfall für mich abwickeln, während ich im Ausland lebe?
    Ja — das ist unser Schwerpunkt. Sie erteilen uns eine Vollmacht (an Ihrem Wohnort unterschrieben, bei Bedarf mit beglaubigter Übersetzung), und wir handeln für Sie vor dem polnischen Notar, Gericht, Finanzamt, den Banken und dem Grundbuch. Der Schriftverkehr läuft per Post, E-Mail und Videogespräch; eine Anreise nach Polen ist in den allermeisten Fällen nicht nötig. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.
    Muss ich auf das Geerbte polnische Erbschaftsteuer zahlen?
    Die nahe Familie — Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder und Stiefeltern — ist vollständig befreit, sofern der Erwerb binnen sechs Monaten nach der rechtlichen Feststellung mit Formular SD-Z2 angezeigt wird. Übrige Erben haben einen Freibetrag (36.120, 27.090 oder 5.733 PLN je nach Gruppe) und zahlen darüber 3 % bis 20 %, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Seit 2026 kann eine versäumte Befreiungsfrist wiedereingesetzt werden, wenn der Erbe nachweist, dass ihn an der Verspätung kein Verschulden trifft. Wir berechnen die Steuer und reichen die Erklärung für Sie ein.

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