Leistungen

    Rechtliche Hilfe für Privatpersonen in Polen

    Am häufigsten kommen Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum zu uns, wenn es in Polen einen Erbfall, eine Immobilie oder einen Unfall gibt. Wir sagen klar, ob die Sache trägt, was möglich ist und wie lange es dauert.

    Der häufigste Anlass ist ein Erbfall mit Bezug zu Polen: Eine Erblasserin oder ein Erblasser hatte dort Vermögen, ein Grundstück oder ein Konto, und die Erben leben in Deutschland oder Österreich. Wir klären, was in Polen zu tun ist, in welcher Reihenfolge und welche Fristen laufen — und übernehmen das Verfahren vor Ort.

    Eng damit verbunden sind Immobilien: eine geerbte Wohnung, ein Grundstück aus dem Familienbesitz, ein geplanter Kauf oder Verkauf. Wir prüfen die Eintragungen im Grundbuch und die rechtliche Lage, bevor Geld fließt oder ein Notartermin angesetzt wird.

    Ein weiterer Schwerpunkt sind Ansprüche nach Unfällen und Schäden, die sich in Polen ereignet haben — gegenüber Versicherern und anderen Beteiligten. Dazu kommen Aufenthalts- und Einwanderungsfragen sowie Vormundschaft und Betreuung, wenn ein Kind oder ein Angehöriger in Polen betroffen ist.

    Sie müssen dafür in der Regel nicht reisen. Die Vollmacht lässt sich vor einem Notar in Deutschland oder Österreich oder beim polnischen Konsulat unterzeichnen; danach läuft alles per E-Mail und Telefon, auf Deutsch. Wo eine persönliche Anwesenheit doch verlangt wird, sagen wir es frühzeitig.

    Der erste Kontakt

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      Sachverhalt schildernEin Anruf oder eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung: was passiert ist, wann, und was Sie erreichen möchten. Ohne Juristendeutsch und ohne vollständige Unterlagen.
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      Einschätzung und PlanWir sagen Ihnen, ob die Sache Aussicht hat, welche Wege es gibt, wie lange es dauert und was es kostet. Lohnt es sich nicht, sagen wir auch das.
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      Vollmacht und UmsetzungNach der Einigung über die Konditionen unterzeichnen Sie eine Vollmacht, und wir übernehmen Schriftverkehr, Fristen und den Kontakt zur Gegenseite in Polen.

    Geht es um ein Unternehmen und nicht um eine private Angelegenheit? Dann hier entlang: Für Unternehmen.

    Häufig gestellte Fragen

    Es gibt einen Erbfall in Polen und wir leben in Deutschland. Was ist der erste Schritt?
    Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: wer die Erben sind, was zum Nachlass in Polen gehört und ob es ein Testament gibt. Auf dieser Grundlage sagen wir, welches Verfahren in Polen nötig ist, welche Unterlagen aus Deutschland gebraucht werden und welche Fristen zu beachten sind. Erst danach empfiehlt sich ein formeller Schritt.
    Wir haben eine Immobilie in Polen geerbt. Können Sie das vor Ort übernehmen?
    Ja. Wir prüfen die Eintragungen im polnischen Grundbuch, klären den rechtlichen Zustand des Objekts und führen die erforderlichen Verfahren, damit die Erben eingetragen werden. Wenn die Immobilie anschließend verkauft oder unter mehreren Erben aufgeteilt werden soll, begleiten wir auch diesen Schritt.
    Muss ich für die Beauftragung nach Polen kommen?
    In der Regel nicht. Die Vollmacht können Sie bei einem Notar in Deutschland oder Österreich oder beim polnischen Konsulat unterzeichnen. Der weitere Ablauf erfolgt per E-Mail und Telefon. Sollte ein Gericht oder eine Behörde in Ihrer Sache das persönliche Erscheinen verlangen, sagen wir Ihnen das rechtzeitig vorher.
    In welcher Sprache läuft die Beratung?
    Auf Deutsch — von der ersten Anfrage bis zum Abschluss, mündlich wie schriftlich. Die Verfahrenssprache vor polnischen Gerichten und Behörden ist Polnisch; die Schriftstücke fassen wir für Sie auf Deutsch zusammen und lassen dort beglaubigt übersetzen, wo es die Sache verlangt.