Leistungen

    Laufende Rechtsberatung für Unternehmen in Polen (Dauermandat)

    Ihre externe Rechtsabteilung in Polen — Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Compliance und Vergaberecht. Deutsch- und englischsprachige Anwälte.

    Zuletzt aktualisiert:

    Eine laufende rechtliche Betreuung (Dauermandat) verschafft Ihrem Unternehmen kontinuierlichen Zugang zu einem festen Anwaltsteam, das Ihr Geschäft kennt — statt jede Frage einzeln zu beauftragen. Für Unternehmen in Polen, einschließlich polnischer Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen, funktioniert dies wie eine externe Rechtsabteilung für Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Compliance und Vergaberecht — zu individuell im Voraus vereinbarten Konditionen.

    Auf einen Blick

    Mandatsmodell
    Laufende monatliche Betreuung oder Einzelmandat — stets individuell vereinbart
    Arbeitssprachen
    Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch, Russisch
    Alles aus einer Hand
    Recht + Steuern + Buchhaltung + Personal
    Typischer Umfang
    Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Compliance, Vergaberecht
    Öffentliches Vergaberecht
    Das polnische Vergabegesetz (PZP) gilt ab 170.000 PLN (seit 1.1.2026); Aufträge höheren Werts unterliegen dem EU-Regime
    Schutz bei Zahlungsverzug
    Verzugszinsen für Handelsgeschäfte (an den NBP-Referenzzinssatz gekoppelt, halbjährlich festgesetzt) + pauschale Entschädigung von 40 / 70 / 100 EUR
    Verjährungsfrist
    3 Jahre für die meisten B2B-Forderungen (Art. 118 Zivilgesetzbuch)
    Wir fungieren als externe Rechtsabteilung für Unternehmen jeder Größe — von der inhabergeführten Gesellschaft bis zur polnischen Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns. Unsere tägliche Arbeit umfasst die Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen nach polnischem Recht (Liefer-, Vertriebs-, Dienstleistungs-, Lizenz- und Kooperationsverträge sowie NDAs), das Gesellschaftsrecht (Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse, KRS-Anmeldungen und Geschäftsführungsfragen) und die Compliance, einschließlich Datenschutz (DSGVO) und der vom Wettbewerbsamt (UOKiK) durchgesetzten Verbraucherschutzregeln für Unternehmen mit Endkundengeschäft. Da wir die Besonderheiten Ihres Unternehmens kennen, reagieren wir schneller und wirtschaftlich praxisnäher als eine erst im Problemfall beauftragte Kanzlei. Wir betreuen auch das öffentliche Vergaberecht von Anfang bis Ende — Analyse der Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung und Einreichung von Angeboten, Einlegung von Rechtsmitteln bei der Nationalen Beschwerdekammer (KIO) sowie die weitere Überprüfung vor Gericht. Bei Vertragsverletzungen oder unbezahlten Rechnungen beraten wir zur Durchsetzung nach polnischem Recht: Unternehmen können Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie eine pauschale Entschädigung von 40, 70 oder 100 EUR je überfälliger Rechnung geltend machen (Art. 10 des Gesetzes über die Bekämpfung übermäßiger Verzögerungen bei Handelsgeschäften), bei einer Verjährungsfrist von drei Jahren für die meisten B2B-Forderungen (Art. 118 Zivilgesetzbuch). Streitverfahren und Forderungseinzug führen wir über unser eigenes Praxisfeld Wirtschaftsstreitigkeiten und Forderungsdurchsetzung (siehe unsere Leistung Wirtschaftsstreitigkeiten).

    Wann benötigen Sie diese Leistung?

    • Sie wünschen planbaren rechtlichen Schutz statt einer Beauftragung von Fall zu Fall
    • Sie sind eine ausländische Gruppe und gründen oder führen eine polnische Tochtergesellschaft, die eine lokale Rechtsabteilung benötigt
    • Sie schließen regelmäßig Handelsverträge und möchten diese nach polnischem Recht gestalten oder prüfen lassen
    • Sie bewerben sich um öffentliche Aufträge oder führen diese aus und benötigen Unterstützung vor der KIO
    • Sie haben Fragen zu DSGVO, Verbraucherschutz oder anderen regulatorischen Themen (UOKiK-Risiko)
    • Ihr internes Team benötigt rechtliche Unterstützung auf Polnisch, Englisch und Deutsch auf Abruf

    So läuft der Prozess ab

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      BedarfsanalyseWir lernen Ihr Team kennen, erfassen Ihr Geschäft, Ihre Vertragsabläufe und Risikobereiche und ermitteln, welche Themen wiederkehrend und welche einmalig sind.
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      Umfang und MandatsmodellWir schlagen einen maßgeschneiderten Umfang und das passende Vergütungsmodell vor — laufende monatliche Betreuung oder ein Einzelhonorar für abgegrenzte Projekte — stets individuell vereinbart.
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      OnboardingWir sammeln Ihre wichtigsten Unterlagen, benennen einen festen Ansprechpartner, vereinbaren Reaktionszeiten und Berichtswege und binden bei Bedarf unsere internen Steuer-, Buchhaltungs- und Personalteams ein.
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      Laufende rechtliche BetreuungWir bearbeiten Verträge, gesellschaftsrechtliche Routine, Compliance und Alltagsfragen fortlaufend, mit definierten Bearbeitungszeiten, sodass Sie stets wissen, wann Sie eine Antwort erhalten.
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      Überprüfung und SkalierungWir überprüfen das Mandat regelmäßig und passen den Umfang an, wenn Ihr Unternehmen wächst, an Ausschreibungen teilnimmt, in neue Märkte expandiert oder umstrukturiert wird.

    Was Sie benötigen

    • Aktuelle Gesellschaftsunterlagen (KRS-Auszug, Gesellschaftsvertrag, Konzernstruktur)
    • Ihre Standard-Vertragsmuster und die wichtigsten derzeit geltenden Verträge
    • Interne Richtlinien und Compliance-Dokumentation (DSGVO, Vergabe, ggf. Geldwäscheprävention)
    • Eine Übersicht über laufende Angelegenheiten, Streitigkeiten oder regulatorische Themen
    • Einen benannten Ansprechpartner und die bevorzugte(n) Arbeitssprache(n)

    Leistungsumfang

    • Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen und NDAs
    • Gesellschaftsrecht, Hauptversammlungen und Compliance
    • Öffentliches Vergaberecht: Angebote, KIO-Rechtsmittel und Gerichtsverfahren
    • M&A-Transaktionen, Due Diligence und Joint Ventures
    • Vertretung vor Verwaltungsbehörden
    • Markteintrittsberatung für ausländische Unternehmen

    Für ausländische Gründer und Investoren

    Wir sind die erste Adresse für ausländische Unternehmen, die in Polen tätig sind, und betreuen regelmäßig Tochtergesellschaften deutscher, österreichischer und US-amerikanischer Gruppen sowie Mandanten aus dem Vereinigten Königreich und der Ukraine. Sie haben es mit einem Team zu tun, das sowohl das polnische Recht als auch die Erwartungen einer ausländischen Muttergesellschaft kennt — wir berichten in Ihrer Sprache, arbeiten nach den Standards Ihrer Gruppe und übersetzen polnische Rechtsanforderungen in klare wirtschaftliche Empfehlungen statt in Fachjargon.

    Unternehmen in ausländischem Besitz haben in Polen dieselben Pflichten wie jede polnische Gesellschaft — vollständige Buchhaltung und gesellschaftsrechtliche Anmeldungen, die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten und, sofern sie an Verbraucher verkaufen, ein Risiko der Klauselkontrolle durch das Wettbewerbsamt (UOKiK). Statt separate Anbieter für Recht, Steuern, Buchhaltung und Personal zu koordinieren, erhalten unsere Mandanten all dies aus einer Hand, sodass Fristen, Verträge und Anmeldungen an einer Stelle aufeinander abgestimmt bleiben.

    Mandanten aus dem Ausland betreuen wir auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Unser geschäftsführender Partner ist bei der New York State Bar zugelassen und amtiert als Chapter Chair der New York State Bar Association für Polen; die Kanzlei ist zudem Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Beratung internationaler Mandanten koordinieren wir auch die typischerweise damit verbundenen Themen — Gesellschaftsgründung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Mitarbeiter sowie Fragen der Doppelbesteuerung.

    Ihre deutschsprachigen Ansprechpartner

    Erstgespräch und laufende Beratung führen Sie auf Deutsch, direkt mit dem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater, ohne Dolmetscher.

    Szymon Gostyński
    Szymon Gostyński

    Rechtsanwalt / Geschäftsführender Partner

    Polnischer und US-amerikanischer (New York) Rechtsanwalt. Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei. Spezialisiert auf internationales Handelsrecht, grenzüberschreitende Streitigkeiten und M&A-Transaktionen. Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau.

    • Spricht Deutsch
    • Internationales Handelsrecht
    • Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsbarkeit
    • Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
    Anfrage an Szymon
    Jerzy Gaweł
    Jerzy Gaweł

    Partner / Steuerberater

    Senior Partner, Steuerberater und CEO von Sarego Finance. Berät polnische und ausländische Unternehmen bei internationalen Transaktionen, Gesellschaftsstrukturen und grenzüberschreitenden Steuerfragen in Polen, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA. Verbindet 25 Jahre Rechts- und Steuererfahrung mit einer mehrsprachigen Praxis in Polnisch, Englisch und Deutsch.

    • Spricht Deutsch
    • Steuerrecht
    • Internationales Vertragsrecht
    • Gesellschaftsstrukturen
    Anfrage an Jerzy

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen einem Dauermandat und einer Einzelberatung?
    Ein Dauermandat bietet Ihrem Unternehmen kontinuierliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten – Verträge, Gesellschaftsrecht, Streitigkeiten und Compliance. Da wir die Besonderheiten Ihres Unternehmens kennen, können wir schneller und präziser reagieren als bei Einzelmandaten. Die Vergütung wird individuell mit jedem Mandanten vereinbart.
    Betreuen Sie auch ausländische Unternehmen in Polen?
    Ja. Wir helfen ausländischen Unternehmen, den polnischen Markt zu erschließen und ihre Geschäftstätigkeit rechtskonform zu gestalten. Wir beraten zu regulatorischen Anforderungen, erstellen Dokumentation und arbeiten auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
    Können Sie uns bei öffentlichen Ausschreibungen unterstützen?
    Ja. Wir erstellen Angebotsunterlagen, prüfen Vergabedokumente, legen Rechtsmittel bei der KIO (Nationale Beschwerdekammer) ein und vertreten Mandanten in gerichtlichen Vergabeverfahren.
    Welche Vertragsarten erstellen Sie am häufigsten für Unternehmen?
    Wir erstellen und verhandeln Handels-, Distributions-, Lizenz-, Kooperations- und NDA-Verträge, Vereinbarungen mit ausländischen Vertragspartnern sowie interne Richtlinien und Compliance-Dokumentation (einschließlich DSGVO). Jeder Vertrag wird auf die Branche und die spezifischen Gegebenheiten des Mandanten zugeschnitten.
    Beraten Sie auch in gesellschaftsrechtlichen Fragen – Versammlungen, Beschlüsse?
    Ja. Wir begleiten Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen, erstellen Beschlussentwürfe, Protokolle und gesellschaftsrechtliche Dokumentation. Wir beraten auch zur Haftung von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern.
    Wie werden die Kosten der laufenden Rechtsberatung berechnet?
    Es gibt keine feste Preisliste — das Honorar richtet sich stets nach dem Umfang der Zusammenarbeit und dem erwarteten Arbeitsvolumen und wird mit jedem Mandanten individuell vereinbart. Je nach Bedarf kann die Zusammenarbeit als laufende monatliche Betreuung oder als gesondert kalkuliertes Honorar für ein abgegrenztes Projekt erfolgen, etwa einen einzelnen Vertrag, eine Ausschreibung oder eine Transaktion. Modell und Umfang besprechen wir gemeinsam zu Beginn, sodass beide Seiten wissen, was das Mandat umfasst.
    Was deckt die laufende Betreuung ab und wie schnell reagieren Sie?
    Der Umfang wird für jeden Mandanten individuell festgelegt. Typischerweise umfasst er die wiederkehrende rechtliche Arbeit — Vertragsgestaltung und -prüfung, gesellschaftsrechtliche Routine, Compliance-Fragen und Alltagsberatung — während größere Einzelprojekte wie Gerichtsverfahren, M&A-Transaktionen oder eine umfangreiche Ausschreibung in der Regel gesondert beauftragt werden. Reaktionszeiten und Prioritäten vereinbaren wir beim Onboarding, abgestimmt auf die Arbeitsweise Ihres Unternehmens.
    Können Sie als Rechtsabteilung unserer polnischen Tochtergesellschaft fungieren und an unsere Zentrale im Ausland berichten?
    Ja. Wir übernehmen regelmäßig die interne Rechtsfunktion für polnische Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen, arbeiten auf Deutsch und Englisch und berichten der Muttergesellschaft in ihrer Sprache und nach ihren Standards. Wir verbinden die rechtliche Arbeit mit interner Steuer-, Buchhaltungs- und Personalberatung, sodass Ihre polnische Gesellschaft an einer Stelle betreut wird und Ihre Zentrale einen einzigen, koordinierten Ansprechpartner hat.
    Können Sie uns bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge in Polen unterstützen?
    Ja. Wir begleiten Mandanten durch den gesamten Vergabeprozess — Analyse der Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung und Einreichung von Angeboten, Einlegung von Rechtsmitteln bei der Nationalen Beschwerdekammer (KIO) sowie die weitere Überprüfung vor Gericht. Das polnische Vergabegesetz gilt für Aufträge über 170.000 PLN (seit dem 1. Januar 2026); Aufträge höheren Werts unterliegen dem EU-Vergaberegime. Wir beraten zu den für Ihre konkrete Ausschreibung geltenden Regeln.

    Bereit, Ihren Fall zu besprechen?

    Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

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