Ihre externe Rechtsabteilung in Polen — Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Compliance und Vergaberecht. Deutsch- und englischsprachige Anwälte.
Eine laufende rechtliche Betreuung (Dauermandat) verschafft Ihrem Unternehmen kontinuierlichen Zugang zu einem festen Anwaltsteam, das Ihr Geschäft kennt — statt jede Frage einzeln zu beauftragen. Für Unternehmen in Polen, einschließlich polnischer Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen, funktioniert dies wie eine externe Rechtsabteilung für Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Compliance und Vergaberecht — zu individuell im Voraus vereinbarten Konditionen.
Wir sind die erste Adresse für ausländische Unternehmen, die in Polen tätig sind, und betreuen regelmäßig Tochtergesellschaften deutscher, österreichischer und US-amerikanischer Gruppen sowie Mandanten aus dem Vereinigten Königreich und der Ukraine. Sie haben es mit einem Team zu tun, das sowohl das polnische Recht als auch die Erwartungen einer ausländischen Muttergesellschaft kennt — wir berichten in Ihrer Sprache, arbeiten nach den Standards Ihrer Gruppe und übersetzen polnische Rechtsanforderungen in klare wirtschaftliche Empfehlungen statt in Fachjargon.
Unternehmen in ausländischem Besitz haben in Polen dieselben Pflichten wie jede polnische Gesellschaft — vollständige Buchhaltung und gesellschaftsrechtliche Anmeldungen, die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten und, sofern sie an Verbraucher verkaufen, ein Risiko der Klauselkontrolle durch das Wettbewerbsamt (UOKiK). Statt separate Anbieter für Recht, Steuern, Buchhaltung und Personal zu koordinieren, erhalten unsere Mandanten all dies aus einer Hand, sodass Fristen, Verträge und Anmeldungen an einer Stelle aufeinander abgestimmt bleiben.
Mandanten aus dem Ausland betreuen wir auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Unser geschäftsführender Partner ist bei der New York State Bar zugelassen und amtiert als Chapter Chair der New York State Bar Association für Polen; die Kanzlei ist zudem Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Beratung internationaler Mandanten koordinieren wir auch die typischerweise damit verbundenen Themen — Gesellschaftsgründung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Mitarbeiter sowie Fragen der Doppelbesteuerung.
Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
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