Leistungen

    Laufende Rechtsberatung für Unternehmen in Polen (Dauermandat)

    Ihre externe Rechtsabteilung in Polen — Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Compliance und Vergaberecht. Deutsch- und englischsprachige Anwälte.

    Eine laufende rechtliche Betreuung (Dauermandat) verschafft Ihrem Unternehmen kontinuierlichen Zugang zu einem festen Anwaltsteam, das Ihr Geschäft kennt — statt jede Frage einzeln zu beauftragen. Für Unternehmen in Polen, einschließlich polnischer Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen, funktioniert dies wie eine externe Rechtsabteilung für Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Compliance und Vergaberecht — zu individuell im Voraus vereinbarten Konditionen.

    Auf einen Blick

    Mandatsmodell
    Laufende monatliche Betreuung oder Einzelmandat — stets individuell vereinbart
    Arbeitssprachen
    Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch, Russisch
    Alles aus einer Hand
    Recht + Steuern + Buchhaltung + Personal
    Typischer Umfang
    Handelsverträge, Gesellschaftsrecht, Compliance, Vergaberecht
    Öffentliches Vergaberecht
    Das polnische Vergabegesetz (PZP) gilt ab 170.000 PLN (seit 1.1.2026); Aufträge höheren Werts unterliegen dem EU-Regime
    Schutz bei Zahlungsverzug
    Verzugszinsen für Handelsgeschäfte (an den NBP-Referenzzinssatz gekoppelt, halbjährlich festgesetzt) + pauschale Entschädigung von 40 / 70 / 100 EUR
    Verjährungsfrist
    3 Jahre für die meisten B2B-Forderungen (Art. 118 Zivilgesetzbuch)
    Wir fungieren als externe Rechtsabteilung für Unternehmen jeder Größe — von der inhabergeführten Gesellschaft bis zur polnischen Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns. Unsere tägliche Arbeit umfasst die Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen nach polnischem Recht (Liefer-, Vertriebs-, Dienstleistungs-, Lizenz- und Kooperationsverträge sowie NDAs), das Gesellschaftsrecht (Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse, KRS-Anmeldungen und Geschäftsführungsfragen) und die Compliance, einschließlich Datenschutz (DSGVO) und der vom Wettbewerbsamt (UOKiK) durchgesetzten Verbraucherschutzregeln für Unternehmen mit Endkundengeschäft. Da wir die Besonderheiten Ihres Unternehmens kennen, reagieren wir schneller und wirtschaftlich praxisnäher als eine erst im Problemfall beauftragte Kanzlei. Wir betreuen auch das öffentliche Vergaberecht von Anfang bis Ende — Analyse der Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung und Einreichung von Angeboten, Einlegung von Rechtsmitteln bei der Nationalen Beschwerdekammer (KIO) sowie die weitere Überprüfung vor Gericht. Bei Vertragsverletzungen oder unbezahlten Rechnungen beraten wir zur Durchsetzung nach polnischem Recht: Unternehmen können Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie eine pauschale Entschädigung von 40, 70 oder 100 EUR je überfälliger Rechnung geltend machen (Art. 10 des Gesetzes über die Bekämpfung übermäßiger Verzögerungen bei Handelsgeschäften), bei einer Verjährungsfrist von drei Jahren für die meisten B2B-Forderungen (Art. 118 Zivilgesetzbuch). Streitverfahren und Forderungseinzug führen wir über unser eigenes Praxisfeld Wirtschaftsstreitigkeiten und Forderungsdurchsetzung (siehe unsere Leistung Wirtschaftsstreitigkeiten).

    Wann benötigen Sie diese Leistung?

    • Sie wünschen planbaren rechtlichen Schutz statt einer Beauftragung von Fall zu Fall
    • Sie sind eine ausländische Gruppe und gründen oder führen eine polnische Tochtergesellschaft, die eine lokale Rechtsabteilung benötigt
    • Sie schließen regelmäßig Handelsverträge und möchten diese nach polnischem Recht gestalten oder prüfen lassen
    • Sie bewerben sich um öffentliche Aufträge oder führen diese aus und benötigen Unterstützung vor der KIO
    • Sie haben Fragen zu DSGVO, Verbraucherschutz oder anderen regulatorischen Themen (UOKiK-Risiko)
    • Ihr internes Team benötigt rechtliche Unterstützung auf Polnisch, Englisch und Deutsch auf Abruf

    So läuft der Prozess ab

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      BedarfsanalyseWir lernen Ihr Team kennen, erfassen Ihr Geschäft, Ihre Vertragsabläufe und Risikobereiche und ermitteln, welche Themen wiederkehrend und welche einmalig sind.
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      Umfang und MandatsmodellWir schlagen einen maßgeschneiderten Umfang und das passende Vergütungsmodell vor — laufende monatliche Betreuung oder ein Einzelhonorar für abgegrenzte Projekte — stets individuell vereinbart.
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      OnboardingWir sammeln Ihre wichtigsten Unterlagen, benennen einen festen Ansprechpartner, vereinbaren Reaktionszeiten und Berichtswege und binden bei Bedarf unsere internen Steuer-, Buchhaltungs- und Personalteams ein.
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      Laufende rechtliche BetreuungWir bearbeiten Verträge, gesellschaftsrechtliche Routine, Compliance und Alltagsfragen fortlaufend, mit definierten Bearbeitungszeiten, sodass Sie stets wissen, wann Sie eine Antwort erhalten.
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      Überprüfung und SkalierungWir überprüfen das Mandat regelmäßig und passen den Umfang an, wenn Ihr Unternehmen wächst, an Ausschreibungen teilnimmt, in neue Märkte expandiert oder umstrukturiert wird.

    Was Sie benötigen

    • Aktuelle Gesellschaftsunterlagen (KRS-Auszug, Gesellschaftsvertrag, Konzernstruktur)
    • Ihre Standard-Vertragsmuster und die wichtigsten derzeit geltenden Verträge
    • Interne Richtlinien und Compliance-Dokumentation (DSGVO, Vergabe, ggf. Geldwäscheprävention)
    • Eine Übersicht über laufende Angelegenheiten, Streitigkeiten oder regulatorische Themen
    • Einen benannten Ansprechpartner und die bevorzugte(n) Arbeitssprache(n)

    Leistungsumfang

    • Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen und NDAs
    • Gesellschaftsrecht, Hauptversammlungen und Compliance
    • Öffentliches Vergaberecht: Angebote, KIO-Rechtsmittel und Gerichtsverfahren
    • M&A-Transaktionen, Due Diligence und Joint Ventures
    • Vertretung vor Verwaltungsbehörden
    • Markteintrittsberatung für ausländische Unternehmen

    Für ausländische Gründer und Investoren

    Wir sind die erste Adresse für ausländische Unternehmen, die in Polen tätig sind, und betreuen regelmäßig Tochtergesellschaften deutscher, österreichischer und US-amerikanischer Gruppen sowie Mandanten aus dem Vereinigten Königreich und der Ukraine. Sie haben es mit einem Team zu tun, das sowohl das polnische Recht als auch die Erwartungen einer ausländischen Muttergesellschaft kennt — wir berichten in Ihrer Sprache, arbeiten nach den Standards Ihrer Gruppe und übersetzen polnische Rechtsanforderungen in klare wirtschaftliche Empfehlungen statt in Fachjargon.

    Unternehmen in ausländischem Besitz haben in Polen dieselben Pflichten wie jede polnische Gesellschaft — vollständige Buchhaltung und gesellschaftsrechtliche Anmeldungen, die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten und, sofern sie an Verbraucher verkaufen, ein Risiko der Klauselkontrolle durch das Wettbewerbsamt (UOKiK). Statt separate Anbieter für Recht, Steuern, Buchhaltung und Personal zu koordinieren, erhalten unsere Mandanten all dies aus einer Hand, sodass Fristen, Verträge und Anmeldungen an einer Stelle aufeinander abgestimmt bleiben.

    Mandanten aus dem Ausland betreuen wir auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Unser geschäftsführender Partner ist bei der New York State Bar zugelassen und amtiert als Chapter Chair der New York State Bar Association für Polen; die Kanzlei ist zudem Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Beratung internationaler Mandanten koordinieren wir auch die typischerweise damit verbundenen Themen — Gesellschaftsgründung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Mitarbeiter sowie Fragen der Doppelbesteuerung.

    Häufig gestellte Fragen

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    Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

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