Leistungen

    Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Polen für ausländische Staatsangehörige

    Deutschsprachige Anwälte in Krakau für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse in Polen — Einheitserlaubnis, Blaue Karte EU und Rechtsbehelfe gegen Ablehnungen. Volle Fallbetreuung.

    Zuletzt aktualisiert:

    Die Legalisierung Ihres Aufenthalts in Polen bedeutet, den passenden Titel für Ihre Situation zu wählen — Arbeit, Unternehmen, Studium oder Familie — und das Verfahren bis zum Ende zu begleiten, das häufig deutlich länger dauert als die gesetzliche Frist. Wir betreuen den gesamten Fall auf Deutsch: von der Prüfung der Voraussetzungen über die Antragstellung bis zur Beantwortung behördlicher Aufforderungen, der Abholung der Aufenthaltskarte und einem etwaigen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung.

    Auf einen Blick

    Befristeter Aufenthaltstitel (Karta pobytu)
    Für bis zu 3 Jahre erteilt
    Einheitserlaubnis
    Eine Entscheidung für Aufenthalt und Arbeit zugleich (jednolite zezwolenie na pobyt i pracę)
    Gesetzliche Bearbeitungsfrist
    60 Tage laut Gesetz — in der Praxis je nach Woiwodschaft oft mehrere Monate bis zu einem Jahr
    Arbeitsgenehmigung (Typ A–E)
    Bis zu 3 Jahre (bis zu 5 für bestimmte Vorstände); seit 1. Juni 2025 elektronische Einreichung
    Vereinfachtes Verfahren (Oświadczenie)
    Für Bürger Armeniens, Belarus', Moldaus und der Ukraine — bis zu 24 Monate (Georgien seit 1.12.2025 gestrichen)
    Gehaltsschwelle Blaue Karte EU
    13.355,34 PLN brutto/Monat (ab 9.2.2026; = 150% des Durchschnittslohns, jährlich angepasst)
    Daueraufenthalt
    „Pobyt stały" (verschiedene Grundlagen) oder Daueraufenthalt-EU (nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt)
    Rechtsbehelf gegen Ablehnung
    14 Tage zum Leiter des Amtes für Ausländer; danach 30 Tage zum Woiwodschaftsverwaltungsgericht (WSA)
    Wir vertreten ausländische Staatsangehörige und ihre Arbeitgeber in allen Fragen des legalen Aufenthalts und der Beschäftigung in Polen. Die häufigsten Wege sind der befristete Aufenthaltstitel (zezwolenie na pobyt czasowy) für bis zu drei Jahre, die Einheitserlaubnis (jednolite zezwolenie na pobyt i pracę), die Aufenthalt und Arbeitsrecht in einer Entscheidung bündelt, sowie — für hochqualifizierte Fachkräfte — die Blaue Karte EU. Tätigkeiten, die nicht bereits durch den Aufenthaltstitel abgedeckt sind, erfordern eine Arbeitsgenehmigung (Typ A–E) oder, für Bürger Armeniens, Belarus', Moldaus und der Ukraine, die vereinfachte Beschäftigungsanzeige (oświadczenie o powierzeniu pracy). Wir betreuen außerdem den Daueraufenthalt, den Titel „Daueraufenthalt-EU", die Familienzusammenführung, die Karta Polaka und Fragen der polnischen Staatsbürgerschaft. Das polnische Ausländerrecht hat sich 2025 erheblich geändert: Die Arbeitsmarktprüfung wurde abgeschafft, die Verfahren für Arbeitsgenehmigungen und Anzeigen wurden auf elektronische Einreichung umgestellt, und — wichtig — die meisten Antragsteller für einen Aufenthaltstitel müssen nunmehr persönlich in Polen erscheinen, um Fingerabdrücke abzugeben; das Verfahren lässt sich daher nur selten vollständig aus dem Ausland abwickeln. Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende: Strategie und Voraussetzungen, Einreichung, Biometrie, Überwachung des Verfahrens und Beantwortung jeder behördlichen Aufforderung (wezwanie), Abholung der Aufenthaltskarte und — soweit erforderlich — Rechtsbehelfe gegen eine Ablehnung. Wir vertreten Mandanten vor den Woiwodschaftsämtern, dem Amt für Ausländer und den Verwaltungsgerichten und arbeiten auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

    Wann benötigen Sie diese Leistung?

    • Sie benötigen einen Aufenthaltstitel für Arbeit, Unternehmen, Studium oder Familiennachzug in Polen
    • Ihr Arbeitgeber benötigt eine Arbeitsgenehmigung, Einheitserlaubnis oder Anzeige, um Sie rechtmäßig zu beschäftigen
    • Sie sind ausländischer Gründer, haben eine polnische Gesellschaft gegründet (oder gründen gerade) und benötigen einen Aufenthaltstitel für sich und Schlüsselpersonal
    • Sie sind Arbeitgeber, der Personal nach Polen entsendet oder ausländische Fachkräfte einstellt, und möchten die Legalisierung korrekt geregelt wissen
    • Ihr aktueller Titel oder Ihr Visum läuft bald ab und Sie müssen verlängern oder den Status wechseln
    • Ihr Antrag wurde abgelehnt und Sie möchten Rechtsbehelf einlegen, oder Ihr Aufenthalt ist nicht mehr legal

    So läuft der Prozess ab

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      Strategie und Prüfung der VoraussetzungenWir analysieren Ihre Situation und Ziele, bestimmen den richtigen Titel (Einheitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Blaue Karte EU, Familien- oder Daueraufenthalt) und planen Zeitrahmen, Kosten und Risiken, bevor etwas eingereicht wird.
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      Vorbereitung der UnterlagenWir stellen die vollständige Akte zusammen und prüfen sie — Nachweis des Aufenthaltszwecks, Arbeits- oder Gesellschaftsunterlagen, Krankenversicherung, Nachweis der Mittel und der Unterkunft — und veranlassen erforderliche beglaubigte Übersetzungen.
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      Einreichung und BiometrieWir reichen den Antrag fristgerecht ein (elektronisch für Arbeitsgenehmigungen und Anzeigen; beim Woiwoden für Aufenthaltstitel) und bereiten Sie auf das persönliche Erscheinen und die Abgabe der Fingerabdrücke vor, die für Aufenthaltsverfahren nun in der Regel erforderlich sind.
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      Überwachung des Verfahrens und Antworten auf wezwaniaWir verfolgen den Fall, korrespondieren mit der Behörde und beantworten jede Aufforderung zur Ergänzung der Akte (wezwanie) umgehend — die häufigste Ursache für Verzögerungen und Ablehnungen.
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      Entscheidung und Abholung der KarteNach Erteilung des Titels organisieren wir die Abholung der Aufenthaltskarte (karta pobytu) und klären, was sie genau erlaubt, einschließlich der Arbeitsrechte.
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      Verlängerung, nächster Status oder RechtsbehelfWir notieren die Verlängerungsfristen und beraten zum nächsten Schritt — Verlängerung, Daueraufenthalt oder Status „Daueraufenthalt-EU" — oder legen bei einer ablehnenden Entscheidung Rechtsbehelf ein und führen ihn.

    Was Sie benötigen

    • Gültiger Reisepass (sowie ein etwaiges aktuelles Visum oder eine Aufenthaltskarte)
    • Nachweis des Aufenthaltszwecks — z. B. Arbeitsvertrag, Registerunterlagen der Gesellschaft oder Studienzulassung
    • Nachweis eines stabilen Einkommens oder ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt
    • Krankenversicherung mit Deckung in Polen
    • Nachweis einer Unterkunft in Polen (z. B. Mietvertrag)
    • Ausgefülltes Antragsformular und aktuelle biometrische Lichtbilder (beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente, soweit erforderlich)

    Leistungsumfang

    • Aufenthaltstitel auf Zeit und auf Dauer
    • Arbeitsgenehmigungen (Typ A, B, C) und vereinfachte Beschäftigungsanzeigen
    • Karta Polaka und polnische Staatsangehörigkeit
    • Familienzusammenführung
    • Vertretung vor Woiwodschaftsämtern und dem Amt für Ausländer
    • Beratung auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch

    Für ausländische Gründer und Investoren

    Viele Agenturen füllen lediglich ein Formular für Sie aus, doch die Aufenthaltslegalisierung ist ein Verwaltungsverfahren mit gesetzlichen Fristen, einem Rechtsbehelfsweg und realen Folgen, wenn es schiefgeht — eine unbeantwortete Aufforderung der Behörde, eine versäumte Frist oder eine schwache Akte können zur Ablehnung und zu einem illegalen Aufenthalt führen. Als Anwälte betreuen wir den gesamten Fall: Wir erstellen die bestmögliche Version Ihres Antrags, korrespondieren in Ihrem Namen mit der Behörde, beantworten jedes wezwanie fristgerecht und halten Ihren Aufenthalt während des laufenden Verfahrens legal. Wird der Titel abgelehnt, können wir sofort Rechtsbehelf einlegen — binnen 14 Tagen beim Leiter des Amtes für Ausländer und erforderlichenfalls beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht.

    In zwei Punkten sind wir offen, die Agenturen oft beschönigen. Erstens: Obwohl das Gesetz dem Woiwoden 60 Tage zur Entscheidung einräumt, dauern Verfahren in der Praxis regelmäßig mehrere Monate und in den am stärksten ausgelasteten Ämtern fast ein Jahr — wir planen entsprechend und schützen Ihren Status durchgehend. Zweitens müssen seit dem 1. Juni 2025 die meisten Antragsteller persönlich in Polen erscheinen, um Fingerabdrücke abzugeben; das Verfahren lässt sich daher in der Regel nicht vollständig aus dem Ausland erledigen. Wir sagen Ihnen vorab, wann Ihre Anwesenheit erforderlich ist, und nutzen diesen Termin effizient.

    Für Arbeitgeber und Gründer sind wir die zentrale Anlaufstelle. Wir koordinieren die Arbeitgeberseite — Arbeitsgenehmigungen, Einheitserlaubnis und Anzeigen sowie die seit 2025 geltenden Mitteilungspflichten — mit dem Aufenthaltsantrag der ausländischen Fachkraft und verbinden Ausländerrecht mit Arbeitsrecht und Gesellschaftsgründung in einem Team. Ein ausländischer Unternehmer kann bei uns eine polnische Gesellschaft gründen (siehe Gesellschaftsgründung) und im selben Mandat den eigenen Aufenthalt und den seines Schlüsselpersonals absichern. Die amtlichen Gebühren richten sich nach der Art des Titels (etwa stieg die Gebühr für die Beschäftigungsanzeige zum 1. Dezember 2025 auf 400 PLN); unser Honorar kalkulieren wir individuell für Ihren Fall. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch — mit über 20 Jahren Erfahrung hinter jeder Akte.

    Ihre deutschsprachigen Ansprechpartner

    Erstgespräch und laufende Beratung führen Sie auf Deutsch, direkt mit dem verantwortlichen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater, ohne Dolmetscher.

    Szymon Gostyński
    Szymon Gostyński

    Rechtsanwalt / Geschäftsführender Partner

    Polnischer und US-amerikanischer (New York) Rechtsanwalt. Gründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei. Spezialisiert auf internationales Handelsrecht, grenzüberschreitende Streitigkeiten und M&A-Transaktionen. Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau.

    • Spricht Deutsch
    • Internationales Handelsrecht
    • Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsbarkeit
    • Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
    Anfrage an Szymon
    Jerzy Gaweł
    Jerzy Gaweł

    Partner / Steuerberater

    Senior Partner, Steuerberater und CEO von Sarego Finance. Berät polnische und ausländische Unternehmen bei internationalen Transaktionen, Gesellschaftsstrukturen und grenzüberschreitenden Steuerfragen in Polen, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA. Verbindet 25 Jahre Rechts- und Steuererfahrung mit einer mehrsprachigen Praxis in Polnisch, Englisch und Deutsch.

    • Spricht Deutsch
    • Steuerrecht
    • Internationales Vertragsrecht
    • Gesellschaftsstrukturen
    Anfrage an Jerzy

    Häufig gestellte Fragen

    Wie beantrage ich einen befristeten Aufenthaltstitel in Polen?
    Der Antrag ist vor Ablauf des laufenden legalen Aufenthalts beim zuständigen Woiwodschaftsamt zu stellen. Dem Antrag sind Dokumente beizufügen, die den Aufenthaltszweck belegen (Arbeitsvertrag, Gesellschaftsgründungsdokumente usw.), eine Krankenversicherung und der Nachweis ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen zusammenzustellen und vertreten Sie im gesamten Verfahren.
    Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsgenehmigung und einer vereinfachten Beschäftigungsanzeige?
    Die vereinfachte Beschäftigungsanzeige (Oświadczenie o powierzeniu pracy) ist ein vereinfachtes Verfahren für Staatsangehörige von 6 bestimmten Ländern (u. a. Ukraine, Belarus, Georgien) – der Arbeitgeber meldet sie beim Arbeitsamt an und der Ausländer kann innerhalb weniger Tage die Arbeit aufnehmen. Eine Arbeitsgenehmigung (Typ A–E) ist in den übrigen Fällen erforderlich und mit einem längeren Verwaltungsverfahren verbunden.
    Kann ich in Polen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten?
    Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erteilt werden – u. a. nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Polen auf Basis langfristiger Aufenthaltstitel, durch Heirat mit einem polnischen Staatsangehörigen oder durch Besitz der Karta Polaka. Sie ist zeitlich unbegrenzt und berechtigt zur Erwerbstätigkeit ohne zusätzliche Arbeitsgenehmigungen.
    Was ist die Karta Polaka und wer hat Anspruch darauf?
    Die Karta Polaka (Polenpass) ist ein Dokument, das die Zugehörigkeit zur polnischen Nation bestätigt und an Staatsangehörige bestimmter Nachfolgestaaten der Sowjetunion gerichtet ist. Sie berechtigt u. a. zur kostenfreien Erteilung polnischer Visa, zu kulturellen und Bildungsvergünstigungen und erleichtert die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Wir helfen bei der Antragstellung und der Zusammenstellung von Dokumenten, die polnische Wurzeln belegen.
    Was kann ich tun, wenn mein Aufenthaltsantrag abgelehnt wurde?
    Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei der übergeordneten Behörde (Leiter des Amtes für Ausländer) eingelegt werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann beim Verwaltungsgericht (WSA) Klage erhoben werden. Es ist wichtig, Polen während des laufenden Verfahrens nicht zu verlassen. Wir vertreten Mandanten in jeder Phase des Rechtsbehelfsverfahrens.
    Wie lange dauert es, eine Aufenthaltskarte (Karta pobytu) in Polen zu erhalten?
    Gesetzlich soll der Woiwode über einen Antrag auf befristeten Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen ab vollständiger Akte entscheiden, in der Praxis dauert das Verfahren jedoch meist mehrere Monate und in den am stärksten ausgelasteten Woiwodschaften wie Warschau und Krakau bis zu einem Jahr. Ein vollständiger, sorgfältig vorbereiteter Antrag und die umgehende Beantwortung jeder behördlichen Aufforderung (wezwanie) sind der beste Weg, zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden. Wir überwachen den Fall durchgehend und halten Ihren Aufenthalt während der Wartezeit legal.
    Darf ich arbeiten, während mein Aufenthaltsantrag bearbeitet wird?
    Wenn Sie fristgerecht und während eines legalen Aufenthalts eingereicht haben, bringt der Woiwode einen Stempel (stempel) in Ihren Pass ein, und Ihr Aufenthalt bleibt bis zur Entscheidung legal — auch wenn Ihr Visum oder Ihre bisherige Karte zwischenzeitlich abläuft. Ob Sie in dieser Zeit arbeiten dürfen, hängt von der Grundlage ab: Bei einer Einheitserlaubnis (Aufenthalt + Arbeit) können Sie in der Regel zu den Bedingungen Ihres Antrags weiterarbeiten, doch die Regeln unterscheiden sich je nach Situation — klären Sie Ihre genaue Lage, bevor Sie sich darauf verlassen. Der stempel berechtigt nicht zu Schengen-Reisen.
    Was kann ich tun, wenn mein Aufenthalts- oder Arbeitstitel abgelehnt wird?
    Gegen eine Ablehnung können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt der Entscheidung Rechtsbehelf beim Leiter des Amtes für Ausländer (Szef UdSC) einlegen — über denselben Woiwoden, der entschieden hat. Ein fristgerechter Rechtsbehelf verhindert, dass die erste Entscheidung bestandskräftig wird, und hält bei zuvor legalem Aufenthalt Ihren Aufenthalt während der Prüfung legal. Bleibt auch der Rechtsbehelf erfolglos, haben Sie 30 Tage, um Klage beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht (WSA) zu erheben. Wir vertreten Mandanten in jeder Phase des Rechtsbehelfs.
    Sollte ich die Blaue Karte EU beantragen, und wie erreiche ich den Daueraufenthalt?
    Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte; sie setzt höhere Qualifikationen und ein Gehalt von mindestens 150% des nationalen Durchschnittslohns voraus (13.355,34 PLN brutto/Monat ab 9. Februar 2026, jährlich angepasst) und bietet seit Juni 2025 mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel. Zum Daueraufenthalt führen zwei Wege: der Titel „pobyt stały" auf bestimmten Grundlagen wie Heirat mit einem polnischen Staatsbürger, polnische Herkunft oder die Karta Polaka; und der Titel „Daueraufenthalt-EU", der grundsätzlich fünf Jahre ununterbrochenen legalen Aufenthalt, ein stabiles Einkommen und Polnischkenntnisse auf B1-Niveau erfordert. Wir beraten, welcher Weg passt, und planen die Schritte im Voraus.

    Bereit, Ihren Fall zu besprechen?

    Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

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