Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Polen für ausländische Staatsangehörige
Deutschsprachige Anwälte in Krakau für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse in Polen — Einheitserlaubnis, Blaue Karte EU und Rechtsbehelfe gegen Ablehnungen. Volle Fallbetreuung.
Die Legalisierung Ihres Aufenthalts in Polen bedeutet, den passenden Titel für Ihre Situation zu wählen — Arbeit, Unternehmen, Studium oder Familie — und das Verfahren bis zum Ende zu begleiten, das häufig deutlich länger dauert als die gesetzliche Frist. Wir betreuen den gesamten Fall auf Deutsch: von der Prüfung der Voraussetzungen über die Antragstellung bis zur Beantwortung behördlicher Aufforderungen, der Abholung der Aufenthaltskarte und einem etwaigen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung.
Auf einen Blick
Befristeter Aufenthaltstitel (Karta pobytu)
Für bis zu 3 Jahre erteilt
Einheitserlaubnis
Eine Entscheidung für Aufenthalt und Arbeit zugleich (jednolite zezwolenie na pobyt i pracę)
Gesetzliche Bearbeitungsfrist
60 Tage laut Gesetz — in der Praxis je nach Woiwodschaft oft mehrere Monate bis zu einem Jahr
Arbeitsgenehmigung (Typ A–E)
Bis zu 3 Jahre (bis zu 5 für bestimmte Vorstände); seit 1. Juni 2025 elektronische Einreichung
Vereinfachtes Verfahren (Oświadczenie)
Für Bürger Armeniens, Belarus', Moldaus und der Ukraine — bis zu 24 Monate (Georgien seit 1.12.2025 gestrichen)
Gehaltsschwelle Blaue Karte EU
13.355,34 PLN brutto/Monat (ab 9.2.2026; = 150% des Durchschnittslohns, jährlich angepasst)
Daueraufenthalt
„Pobyt stały" (verschiedene Grundlagen) oder Daueraufenthalt-EU (nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt)
Rechtsbehelf gegen Ablehnung
14 Tage zum Leiter des Amtes für Ausländer; danach 30 Tage zum Woiwodschaftsverwaltungsgericht (WSA)
Wir vertreten ausländische Staatsangehörige und ihre Arbeitgeber in allen Fragen des legalen Aufenthalts und der Beschäftigung in Polen. Die häufigsten Wege sind der befristete Aufenthaltstitel (zezwolenie na pobyt czasowy) für bis zu drei Jahre, die Einheitserlaubnis (jednolite zezwolenie na pobyt i pracę), die Aufenthalt und Arbeitsrecht in einer Entscheidung bündelt, sowie — für hochqualifizierte Fachkräfte — die Blaue Karte EU. Tätigkeiten, die nicht bereits durch den Aufenthaltstitel abgedeckt sind, erfordern eine Arbeitsgenehmigung (Typ A–E) oder, für Bürger Armeniens, Belarus', Moldaus und der Ukraine, die vereinfachte Beschäftigungsanzeige (oświadczenie o powierzeniu pracy). Wir betreuen außerdem den Daueraufenthalt, den Titel „Daueraufenthalt-EU", die Familienzusammenführung, die Karta Polaka und Fragen der polnischen Staatsbürgerschaft.
Das polnische Ausländerrecht hat sich 2025 erheblich geändert: Die Arbeitsmarktprüfung wurde abgeschafft, die Verfahren für Arbeitsgenehmigungen und Anzeigen wurden auf elektronische Einreichung umgestellt, und — wichtig — die meisten Antragsteller für einen Aufenthaltstitel müssen nunmehr persönlich in Polen erscheinen, um Fingerabdrücke abzugeben; das Verfahren lässt sich daher nur selten vollständig aus dem Ausland abwickeln. Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende: Strategie und Voraussetzungen, Einreichung, Biometrie, Überwachung des Verfahrens und Beantwortung jeder behördlichen Aufforderung (wezwanie), Abholung der Aufenthaltskarte und — soweit erforderlich — Rechtsbehelfe gegen eine Ablehnung. Wir vertreten Mandanten vor den Woiwodschaftsämtern, dem Amt für Ausländer und den Verwaltungsgerichten und arbeiten auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
Wann benötigen Sie diese Leistung?
Sie benötigen einen Aufenthaltstitel für Arbeit, Unternehmen, Studium oder Familiennachzug in Polen
Ihr Arbeitgeber benötigt eine Arbeitsgenehmigung, Einheitserlaubnis oder Anzeige, um Sie rechtmäßig zu beschäftigen
Sie sind ausländischer Gründer, haben eine polnische Gesellschaft gegründet (oder gründen gerade) und benötigen einen Aufenthaltstitel für sich und Schlüsselpersonal
Sie sind Arbeitgeber, der Personal nach Polen entsendet oder ausländische Fachkräfte einstellt, und möchten die Legalisierung korrekt geregelt wissen
Ihr aktueller Titel oder Ihr Visum läuft bald ab und Sie müssen verlängern oder den Status wechseln
Ihr Antrag wurde abgelehnt und Sie möchten Rechtsbehelf einlegen, oder Ihr Aufenthalt ist nicht mehr legal
So läuft der Prozess ab
1
Strategie und Prüfung der VoraussetzungenWir analysieren Ihre Situation und Ziele, bestimmen den richtigen Titel (Einheitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Blaue Karte EU, Familien- oder Daueraufenthalt) und planen Zeitrahmen, Kosten und Risiken, bevor etwas eingereicht wird.
2
Vorbereitung der UnterlagenWir stellen die vollständige Akte zusammen und prüfen sie — Nachweis des Aufenthaltszwecks, Arbeits- oder Gesellschaftsunterlagen, Krankenversicherung, Nachweis der Mittel und der Unterkunft — und veranlassen erforderliche beglaubigte Übersetzungen.
3
Einreichung und BiometrieWir reichen den Antrag fristgerecht ein (elektronisch für Arbeitsgenehmigungen und Anzeigen; beim Woiwoden für Aufenthaltstitel) und bereiten Sie auf das persönliche Erscheinen und die Abgabe der Fingerabdrücke vor, die für Aufenthaltsverfahren nun in der Regel erforderlich sind.
4
Überwachung des Verfahrens und Antworten auf wezwaniaWir verfolgen den Fall, korrespondieren mit der Behörde und beantworten jede Aufforderung zur Ergänzung der Akte (wezwanie) umgehend — die häufigste Ursache für Verzögerungen und Ablehnungen.
5
Entscheidung und Abholung der KarteNach Erteilung des Titels organisieren wir die Abholung der Aufenthaltskarte (karta pobytu) und klären, was sie genau erlaubt, einschließlich der Arbeitsrechte.
6
Verlängerung, nächster Status oder RechtsbehelfWir notieren die Verlängerungsfristen und beraten zum nächsten Schritt — Verlängerung, Daueraufenthalt oder Status „Daueraufenthalt-EU" — oder legen bei einer ablehnenden Entscheidung Rechtsbehelf ein und führen ihn.
Was Sie benötigen
Gültiger Reisepass (sowie ein etwaiges aktuelles Visum oder eine Aufenthaltskarte)
Nachweis des Aufenthaltszwecks — z. B. Arbeitsvertrag, Registerunterlagen der Gesellschaft oder Studienzulassung
Nachweis eines stabilen Einkommens oder ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt
Krankenversicherung mit Deckung in Polen
Nachweis einer Unterkunft in Polen (z. B. Mietvertrag)
Arbeitsgenehmigungen (Typ A, B, C) und vereinfachte Beschäftigungsanzeigen
Karta Polaka und polnische Staatsangehörigkeit
Familienzusammenführung
Vertretung vor Woiwodschaftsämtern und dem Amt für Ausländer
Beratung auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch
Für ausländische Gründer und Investoren
Viele Agenturen füllen lediglich ein Formular für Sie aus, doch die Aufenthaltslegalisierung ist ein Verwaltungsverfahren mit gesetzlichen Fristen, einem Rechtsbehelfsweg und realen Folgen, wenn es schiefgeht — eine unbeantwortete Aufforderung der Behörde, eine versäumte Frist oder eine schwache Akte können zur Ablehnung und zu einem illegalen Aufenthalt führen. Als Anwälte betreuen wir den gesamten Fall: Wir erstellen die bestmögliche Version Ihres Antrags, korrespondieren in Ihrem Namen mit der Behörde, beantworten jedes wezwanie fristgerecht und halten Ihren Aufenthalt während des laufenden Verfahrens legal. Wird der Titel abgelehnt, können wir sofort Rechtsbehelf einlegen — binnen 14 Tagen beim Leiter des Amtes für Ausländer und erforderlichenfalls beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht.
In zwei Punkten sind wir offen, die Agenturen oft beschönigen. Erstens: Obwohl das Gesetz dem Woiwoden 60 Tage zur Entscheidung einräumt, dauern Verfahren in der Praxis regelmäßig mehrere Monate und in den am stärksten ausgelasteten Ämtern fast ein Jahr — wir planen entsprechend und schützen Ihren Status durchgehend. Zweitens müssen seit dem 1. Juni 2025 die meisten Antragsteller persönlich in Polen erscheinen, um Fingerabdrücke abzugeben; das Verfahren lässt sich daher in der Regel nicht vollständig aus dem Ausland erledigen. Wir sagen Ihnen vorab, wann Ihre Anwesenheit erforderlich ist, und nutzen diesen Termin effizient.
Für Arbeitgeber und Gründer sind wir die zentrale Anlaufstelle. Wir koordinieren die Arbeitgeberseite — Arbeitsgenehmigungen, Einheitserlaubnis und Anzeigen sowie die seit 2025 geltenden Mitteilungspflichten — mit dem Aufenthaltsantrag der ausländischen Fachkraft und verbinden Ausländerrecht mit Arbeitsrecht und Gesellschaftsgründung in einem Team. Ein ausländischer Unternehmer kann bei uns eine polnische Gesellschaft gründen (siehe Gesellschaftsgründung) und im selben Mandat den eigenen Aufenthalt und den seines Schlüsselpersonals absichern. Die amtlichen Gebühren richten sich nach der Art des Titels (etwa stieg die Gebühr für die Beschäftigungsanzeige zum 1. Dezember 2025 auf 400 PLN); unser Honorar kalkulieren wir individuell für Ihren Fall. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch — mit über 20 Jahren Erfahrung hinter jeder Akte.
Häufig gestellte Fragen
Bereit, Ihren Fall zu besprechen?
Unsere Anwälte beraten Sie auf Polnisch, Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch.