Österreich Desk · Krakau

    Polnischer Rechtsanwalt für österreichische Unternehmen

    Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau. Wir vertreten österreichische Unternehmen und Privatpersonen in Polen — auf Deutsch, mit Anwalt und Steuerberater unter einem Dach.

    Erstgespräch vereinbaren
    Vertrauensanwalt
    des österreichischen Generalkonsulats
    DE · EN · PL
    Beratung in Ihrer Sprache
    Krakau
    ul. Studencka 1/9
    Ein Ansprechpartner
    für Recht, Steuern und Buchhaltung
    Mandat des Generalkonsulats

    Vom österreichischen Generalkonsulat benannt — in derselben Stadt

    Szymon Gostyński, geschäftsführender Partner der Kanzlei, ist Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Republik Österreich in Krakau. Ein solches Mandat wird nicht beworben, sondern vergeben: Es ist die Kanzlei, an die österreichische Staatsangehörige und Unternehmen verwiesen werden, wenn sie in dieser Region rechtliche Vertretung brauchen.

    Das ist kein Werbeversprechen, das sich jede Kanzlei geben kann, und es liegt genau dort, wo wir sitzen: Das Generalkonsulat der Republik Österreich hat seinen Sitz in Krakau. Zudem kooperieren wir mit dem Außenwirtschaftsbüro von Advantage Austria (WKÖ). Für ein österreichisches Unternehmen mit Vorhaben in Polen ist der institutionelle Weg damit ein kurzer.

    Vertrauensanwalt

    Generalkonsulat der Republik Österreich in Krakau — Anlaufstelle für österreichische Mandanten in der Region.

    New York State Bar

    Der geschäftsführende Partner ist seit 2007 in New York zugelassen und amtiert als Chapter Chair der NYSBA für Polen — relevant, wenn Ihre Gruppe auch in den USA tätig ist.

    Ars Legis International

    Einziges polnisches Mitglied des Kanzleinetzwerks; die Kanzlei ist zudem Mitglied der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH.

    Ausgangslage

    Rechtlich stehen Sie wie ein deutsches Unternehmen. Der Unterschied liegt darin, wer auf polnischer Seite für Sie arbeitet.

    Wir ersparen Ihnen die übliche Einleitung darüber, wie besonders Ihr Fall sei. Als EU-Mitgliedstaat hat Österreich seinen Unternehmen den Weg nach Polen rechtlich weitgehend geebnet: Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit der Mitarbeitenden, ein gemeinsamer Binnenmarkt. In der Praxis entscheiden aber die Details – etwa wie ein österreichischer Firmenbuchauszug oder ein Notariatsakt in Polen verwendet werden kann, welche Formvorschriften auf beiden Seiten der Grenze gelten und wie sich österreichische Begriffe sauber ins polnische Recht übertragen lassen. Genau bei diesen Schritten begleiten wir österreichische Unternehmen – auf Deutsch und mit Kenntnis beider Rechtsordnungen.

    Was sich unterscheidet, ist nicht das Recht, sondern die Betreuung. Drei Dinge, die in der Praxis den Ausschlag geben:

    • Deutsch ist die Arbeitssprache, nicht das Zugeständnis. Beratung, Schriftsätze für Sie und die laufende Korrespondenz auf Deutsch. Nicht ein deutschsprachiger Kollege, der übersetzt, was das polnische Team entschieden hat.
    • Recht und Steuern kommen aus einem Haus. Die meisten Fragen, die in Polen wirklich Geld kosten, sind gemischt — Rechtsform und Besteuerung, Kündigung und Lohnabrechnung, Forderung und Umsatzsteuer. Bei uns beantwortet sie nicht eine Kanzlei zusammen mit einer externen Buchhaltung, sondern ein Team mit einem Steuerberater darin.
    • Ein Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Österreichische Mandanten sind in der Regel keine Konzerne mit eigener Rechtsabteilung in Warschau. Sie brauchen jemanden, der die Sache kennt und antwortet — nicht ein Ticketsystem.
    Leistungen

    Womit österreichische Mandanten zu uns kommen

    Sechs Bereiche, in denen wir regelmäßig für Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum tätig sind. Jeder führt zur ausführlichen Darstellung der jeweiligen Leistung.

    Sie suchen etwas, das hier nicht steht? Die Übersicht aller Leistungen führt zwölf Rechtsgebiete auf — von Insolvenz und Restrukturierung bis zum Einwanderungsrecht. Sitzt die Muttergesellschaft in der Schweiz, erklärt der Schweiz Desk, was sich außerhalb der EU ändert.

    Zusammenarbeit

    So beginnt es

    01

    Erstgespräch

    Dreißig Minuten auf Deutsch, per Videokonferenz oder Telefon. Sie schildern die Sache, wir sagen Ihnen, welche Entscheidungen anstehen und welche Unterlagen Sie brauchen.

    02

    Angebot mit Kostenrahmen

    Schriftlich, mit Leistungsumfang, Zeitplan und Preisrahmen. Wir sagen auch, was nicht enthalten ist — Notar, Register, beglaubigte Übersetzungen — damit die Rechnung später keine Überraschung ist.

    03

    Umsetzung mit einem Ansprechpartner

    Recht, Steuern und Buchhaltung laufen über eine Person, die Ihre Sprache spricht. Sie telefonieren nicht mit einer Zentrale und erklären die Sache nicht zweimal.

    Wien · Krakau

    Aus Wien und ganz Österreich: wie die Zusammenarbeit praktisch läuft

    • Besprechungen führen wir auf Deutsch per Videokonferenz oder Telefon; für das Erstgespräch müssen Sie nicht nach Krakau kommen.
    • Viele Vorgänge lassen sich per Vollmacht ohne Anreise erledigen, etwa eine Gesellschaftsgründung, ein Erbfall oder ein Immobilienkauf. Für die Kontoeröffnung einer Gesellschaft verlangen die meisten polnischen Banken jedoch einen kurzen Termin vor Ort.
    • Österreichische Unterlagen wie Firmenbuchauszug, Vollmacht oder Notariatsakt brauchen in Polen eine beglaubigte Übersetzung ins Polnische. Welche Form Register oder Notar zusätzlich verlangen, klären wir vor dem ersten Termin.
    • Wien kennt das Team auch aus dem Studium: Szymon Gostyński studierte im Österreichischen Rechtsprogramm der Universität Wien und der Jagiellonen-Universität, Jerzy Gaweł an der Universität Wien.

    Sprechen wir über Ihre Sache in Polen.

    Dreißig Minuten, auf Deutsch. Danach wissen Sie, welche Entscheidungen anstehen — auch wenn Sie sich für eine andere Kanzlei entscheiden.

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    Kontakt

    Kontaktieren Sie uns

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 9:00 - 17:00 Uhr

    Rechtlicher Hinweis. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über unsere Leistungen und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung und keine verbindliche Auskunft dar. Sie können eine Prüfung des Einzelfalls anhand der konkreten Unterlagen nicht ersetzen. Eine Beratung kommt erst mit einem gesonderten Mandat zustande. Wir beraten zum polnischen Recht; Angaben zum österreichischen Recht sind nicht Gegenstand dieser Seite. Die Funktion als Vertrauensanwalt des Generalkonsulats begründet keine Vertretung der Republik Österreich gegenüber Dritten. Stand der Inhalte: September 2026.