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Novelle des Gesetzes über das Nationale Strafregister: Polen führt das System ECRIS-TCN ein

Olga Wierzbicka Olga Wierzbicka · internationales-recht strafrecht

Im polnischen Recht stehen wesentliche Änderungen beim internationalen Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen an. Grundlage der Reform ist das Gesetz vom 13. Februar 2026 zur Änderung des Gesetzes über das Nationale Strafregister (Krajowy Rejestr Karny, KRK) und einiger weiterer Gesetze. Es setzt den Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Richtlinie (EU) 2019/884 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Änderung dieses Rahmenbeschlusses hinsichtlich des Austauschs von Informationen über Drittstaatsangehörige und hinsichtlich des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) und zur Ersetzung des Beschlusses 2009/316/JI des Rates um. Die neuen Vorschriften dienen der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726.

Kernstück der Novelle ist die Einführung des Systems ECRIS-TCN (European Criminal Records Information System for Third Country Nationals).


Was ist das System ECRIS-TCN?

Bisher erlaubte ECRIS den zügigen Austausch von Verurteilungsdaten über Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten. Bei Drittstaatsangehörigen, Staatenlosen und Personen unbekannter Staatsangehörigkeit war das Verfahren deutlich schwieriger und erforderte gesonderte Anfragen an jeden einzelnen Mitgliedstaat.

ECRIS-TCN ist eine zentrale digitale Datenbank, die alphanumerische und biometrische Daten einschließlich Fingerabdrücken erfasst. Damit können die polnischen Strafverfolgungsbehörden nahezu sofort feststellen, in welchem Mitgliedstaat ein bestimmter Drittstaatsangehöriger zuvor verurteilt wurde, und eine Anfrage zu den Einzelheiten des Urteils unmittelbar an die zuständige Stelle richten.


Was ändert sich?

Die Novelle ändert nicht nur das Gesetz über das Nationale Strafregister, sondern auch die Strafprozessordnung und das Steuerstrafgesetzbuch. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Die Rolle des Informationsbüros des KRK — als zentrale Stelle koordiniert es die Datenübermittlung und die Bearbeitung von Anfragen im neuen System;
  • Die Pflicht zur Abnahme von Fingerabdrücken — die in Strafverfahren tätigen Behörden sind verpflichtet, biometrische Daten von Drittstaatsangehörigen zu erheben, was die Identifizierung von Tätern lückenloser macht;
  • Die Stärkung der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen — der schnellere Zugang zu Informationen erlaubt es den Gerichten, in anderen EU-Staaten ergangene Vorverurteilungen wirksamer zu berücksichtigen;
  • Der Schutz Minderjähriger — die Änderungen verbessern auch die Überprüfung von Personen, die sich um eine Tätigkeit mit Kindern bewerben, und heben damit den Sicherheitsstandard in Betreuungseinrichtungen.

Ab wann gelten die Änderungen?

Die Umsetzung erfolgt zeitlich gestaffelt, um die vollständige Synchronisierung mit den EU-Systemen zu gewährleisten:

  • Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften — treten 14 Tage nach Veröffentlichung im Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) in Kraft;
  • Operative Vorschriften (Datenbank, Austausch von Fingerabdrücken) — treten am Tag der technischen Inbetriebnahme des Systems ECRIS-TCN in Kraft, geplant für das zweite Quartal 2026;
  • Art. 6 des Gesetzes — tritt am 12. Juli 2026 in Kraft.
Olga Wierzbicka Olga Wierzbicka

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