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Unternehmensrechtsberatung

Liquidation einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.)

Liquidation einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.)

Die Auflösung einer sp. z o.o. erfolgt weder automatisch noch durch eine einzige Entscheidung. Es handelt sich um ein formalisiertes, mehrstufiges Verfahren — von Gesellschafterbeschluss und Liquidationseröffnungsbilanz über die Bekanntmachung im Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger und eine sechsmonatige Schutzfrist bis zur Löschung aus dem Register. Wir erläutern Ablauf, Folgen und Kosten.

Olga Wierzbicka Olga Wierzbicka ·
Novelle des Arbeitsgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung: neue Mobbing-Definition und höhere Entschädigungen

Novelle des Arbeitsgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung: neue Mobbing-Definition und höhere Entschädigungen

Am 30. Juli 2026 hat der polnische Präsident das sogenannte Anti-Mobbing-Gesetz unterzeichnet, mit dem das Arbeitsgesetzbuch und die Zivilprozessordnung geändert werden. Die neuen Vorschriften bringen eine präzise Mobbing-Definition, höhere Mindestentschädigungen, eine Umkehr der Beweislast und neue Arbeitgeberpflichten. Sie treten im Herbst 2026 in Kraft.

Olga Wierzbicka Olga Wierzbicka ·
„Dienstzeit" 2026 — neue Regelungen zur Anrechnung anderer Zeiten als der Beschäftigung im Arbeitsverhältnis

„Dienstzeit" 2026 — neue Regelungen zur Anrechnung anderer Zeiten als der Beschäftigung im Arbeitsverhältnis

Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz vom 26. September 2025 zur Änderung des polnischen Arbeitsgesetzbuchs in Kraft getreten. Beschäftigte können künftig Zeiten beruflicher Tätigkeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses auf ihre Dienstzeit anrechnen — darunter selbständige Tätigkeit, Auftragsverträge und Arbeit im Ausland. Wir erläutern, wen die neuen Vorschriften wann betreffen und wie diese Zeiten nachzuweisen sind.

Olga Wierzbicka Olga Wierzbicka ·