
Drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften über die Familienstiftung veröffentlichte das Ministerium für Entwicklung und Technologie — unter Mitwirkung des Finanzministeriums — am 12. Juni 2026 eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise dieser Institution. Mit der Veröffentlichung des Dokuments begannen öffentliche Konsultationen. Das vorgelegte Paket von 25 Änderungsvorschlägen hat unter Unternehmern für Aufsehen gesorgt. Die Regierung kündigt ein Vorgehen gegen die Nutzung von Stiftungen zur aggressiven Steueroptimierung an und plant eine vollständige Neugestaltung des Steuermodells.
Nachfolge oder aggressive Optimierung? Warum der Fiskus Änderungen will
Die zentrale Schlussfolgerung des Regierungsberichts ist, dass sich die gegenwärtige Marktpraxis vom ursprünglichen Zweck des Gesetzes gelöst hat. Die Familienstiftung sollte ein Instrument zur Erleichterung der generationenübergreifenden Nachfolge polnischer Unternehmen sein. Die Daten für 2023–2025 zeigen jedoch, dass sie zu einem beliebten Vehikel für die laufende Steuergestaltung geworden ist.
Das Ausmaß verdeutlichen die Zahlen:
- Die Stiftungen wiesen insgesamt mehr als 33 Mrd. PLN von der Körperschaftsteuer (KSt) befreites Einkommen aus — vor allem aus Beteiligungen an Gesellschaften und Investmentfonds sowie aus dem Handel mit Wertpapieren;
- in das Staatsbudget flossen im selben Zeitraum aus der KSt insgesamt 251 Mio. PLN;
- in bis zu 44 % der Fälle überschneidet sich der Kreis der Stifter mit dem Kreis der Begünstigten (oft ist der Stifter der einzige Begünstigte und behält die volle operative Kontrolle).
Die Autoren der Überprüfung weisen darauf hin, dass die Gegenüberstellung dieser Beträge eine Berechnung der Opportunitätskosten ist (unter der Annahme, dass die Einkünfte außerhalb einer Stiftung von gewöhnlichen Steuerpflichtigen erzielt würden) und keine unmittelbare Messung des Budgetausfalls. Der Fiskus warnt jedoch, dass die Einkünfte unbefristet in der Stiftung angesammelt werden und keiner laufenden Besteuerung unterliegen.
Steuerrevolution: aufgeschobene KSt durch ESt ersetzt?
Das Finanzministerium schlägt vor, von der derzeitigen persönlichen (subjektiven) Befreiung der Stiftungen von der KSt zu sachlichen (gegenständlichen) Befreiungen überzugehen und differenzierte Steuersätze einzuführen. Die wichtigsten Konzepte umfassen:
- Neues Modell der Besteuerung von Leistungen. Der weitreichendste Vorschlag verlagert die Steuerlast von der Stiftung auf die Begünstigten. Statt der von der Stiftung bei Auszahlung gezahlten KSt würden die Leistungen der Einkommensteuer (ESt) der Begünstigten unterliegen, wobei der Satz vom Wert der Auszahlungen im jeweiligen Jahr abhinge (unter Verzicht auf die Einteilung nach Verwandtschaftsgruppen).
- Steuer auf eingebrachte Vermögenswerte. Erwogen wird die Besteuerung „arbeitenden" Vermögens (z. B. Geschäftsanteile, Immobilien), das in die Stiftung eingebracht wird, um die Attraktivität schneller spekulativer Transaktionen zu verringern. Typische Nachfolgevermögenswerte (z. B. Kunstwerke, Edelmetalle) sollen befreit bleiben.
- Besteuerung kommerzieller Tätigkeit. Der Fiskus will die operative Tätigkeit der Stiftung (z. B. Vermietung in großem Umfang, Darlehensfinanzierung verbundener Unternehmen) strenger kontrollieren und besteuern.
- Freiwilligkeitsgrundsatz für bestehende Stiftungen. Entscheidend für derzeitige Stifter: Das neue, tiefgreifend reformierte Steuermodell soll für neu gegründete Stiftungen verpflichtend und für bereits bestehende Einheiten freiwillig sein.
Im Bereich dringender Abdichtungsmaßnahmen (einer sogenannten kleinen Korrektur) will die Regierung zu den vom Präsidenten der Republik Polen mit einem Veto belegten Vorschriften aus dem Gesetz vom 17. Oktober 2025 zurückkehren, die unter anderem eine dreijährige Sperrfrist (Lock-up) für geschenktes Vermögen, die Anwendung des CFC-Regimes (beherrschte ausländische Gesellschaften) auf Stiftungen sowie die Besteuerung der kurzfristigen Vermietung einführten.
Digitalisierung und Eingliederung der Stiftungen in das KRS
Neben den steuerlichen Änderungen bringt die Überprüfung lang erwartete, positive organisatorische und zivilrechtliche Vorschläge. Die Antwort auf das größte Ärgernis der Stifter — die monatelange Wartezeit auf die Eintragung beim einzigen zuständigen Gericht Polens in Piotrków Trybunalski — soll die vollständige Elektronisierung der Verfahren und die Eingliederung des Registers der Familienstiftungen in das Landesgerichtsregister (KRS) sein.
Darüber hinaus ist geplant:
- die Präzisierung der Vertretungsregeln der Stiftung in Gründung;
- die klare gesetzliche Feststellung, dass Leistungen aus der Stiftung gesondertes Vermögen des Begünstigten darstellen (und nicht in die eheliche Gütergemeinschaft fallen);
- die Liberalisierung der Regeln für die Einbringung und Übertragung landwirtschaftlicher Grundstücke an nahestehende Begünstigte;
- die Ermöglichung der Schaffung zusätzlicher, optionaler Organe in der Struktur der Stiftung.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Das vorgelegte Dokument ist vorerst ein Richtungsentwurf, der die Achse der kommenden Gesetzgebungsdebatte vorgibt. Unternehmer, die die Gründung einer Familienstiftung planen oder bereits eine nutzen, sollten den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen. Während die organisatorischen Erleichterungen (KRS, Elektronisierung) begrüßt werden, könnten die geplante Verschärfung und der Umbau des Steuersystems die Rentabilität und Struktur dieser Lösung in Polen grundlegend verändern.
Wenn Sie eine Familienstiftung als Instrument zur Nachfolge von Vermögen oder eines Unternehmens in Betracht ziehen, lohnt es sich, schon jetzt zu prüfen, ob die Gründung nach den geltenden Regeln oder das Abwarten der endgültigen Reform vorteilhafter ist. Unsere Steuerberater und Anwälte helfen, die Nachfolge unter Berücksichtigung beider Szenarien zu planen.
Häufige Fragen
Verlieren Familienstiftungen ihre KSt-Befreiung? Nach dem Entwurf ja — die Regierung plant, von der persönlichen KSt-Befreiung zu sachlichen Befreiungen überzugehen. Der weitreichendste Vorschlag verlagert die Besteuerung der Stiftungsleistungen auf die Begünstigten im Rahmen der Einkommensteuer (ESt).
Betreffen die Änderungen bereits bestehende Stiftungen? Das neue Steuermodell soll für neu gegründete Stiftungen verpflichtend und für bestehende freiwillig sein. Einige Abdichtungsmaßnahmen (z. B. Sperrfrist, CFC-Regime) können jedoch einen weiteren Kreis von Einheiten erfassen.
Lohnt sich die Gründung einer Familienstiftung noch? Für Nachfolgezwecke bleibt die Stiftung ein attraktives Instrument, ihre Rentabilität hängt jedoch von der endgültigen Gestalt der Steuerreform ab. Der Entscheidung sollte eine Analyse beider Szenarien vorausgehen — Gründung nach den geltenden Regeln oder nach den Änderungen.
Wann treten die Änderungen in Kraft? Es handelt sich noch um einen Richtungsentwurf, der zur öffentlichen Konsultation (12. Juni 2026) vorgelegt wurde. Die endgültige Gestalt und das Datum des Inkrafttretens hängen vom Verlauf des Gesetzgebungsprozesses ab.
Olga Wierzbicka
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