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Erbschaftsteuer in Polen für Ausländer – die 6-Monats-Frist [EN]

Jerzy Gaweł Jerzy Gaweł · erbrecht internationales-recht steuern-buchhaltung

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf Sarego Finance erschienen.

Ausländische Erben, die polnische Vermögenswerte erben, müssen die Erklärung SD-Z2 innerhalb von 6 Monaten einreichen, um den Steuersatz von 0 % für Erwerbe innerhalb der engsten Familie zu erhalten. Wird diese Frist versäumt, kann aus einem steuerfreien Erwerb ein steuerpflichtiger werden — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Die Frist beginnt in der Regel mit der formellen Feststellung der Erbberechtigung, nicht mit dem Todestag.

Den vollständigen Beitrag auf saregofinance.pl lesen (auf Englisch) →

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