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Neue Technologien und KI in der Anwaltspraxis – Ethik, Verantwortung und Mandantensicherheit

Olga Wierzbicka Olga Wierzbicka · ueber-uns neue-technologien

Die dynamische Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) und moderner digitaler Werkzeuge verändert einen Wirtschaftszweig nach dem anderen — auch den Markt für Rechtsdienstleistungen. Als Antwort auf diese Herausforderungen hat die polnische Bundesrechtsanwaltskammer (Naczelna Rada Adwokacka, NRA) auf ihrer Plenarsitzung in Rzeszów am 12./13. Juni 2026 einen wichtigen Beschluss gefasst und das Standesrecht der Advokatur (Zbiór Zasad Etyki Adwokackiej i Godności Zawodu) geändert.

Die neuen Regelungen legen genau fest, unter welchen Bedingungen Rechtsanwälte moderne Technologie in ihrer täglichen Praxis einsetzen dürfen. An erster Stelle stehen dabei die Sicherheit der Mandanten und der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses.

KI nur als Unterstützung, niemals als Ersatz (§ 23e)

Kernstück der Reform ist der neue § 23e des Standesrechts. Nach seinem Wortlaut darf der Einsatz von Programmen zur Beschaffung, Verarbeitung, Analyse, Erzeugung, Weitergabe oder Speicherung von Informationen ausschließlich unterstützenden Charakter haben. Technologie soll die Arbeit erleichtern, darf jedoch unter keinen Umständen Wissen, Erfahrung und eigenständige Beurteilung des Rechtsanwalts ersetzen.

Der Beschluss benennt die Risikobereiche ausdrücklich und untersagt:

  • Die Verletzung des Berufsgeheimnisses — unzulässig ist es, dem Berufsgeheimnis unterliegende Informationen in Werkzeuge einzugeben, weiterzugeben oder deren Verarbeitung zuzulassen, wenn deren Mechanismen oder Funktionsweise keinen angemessenen Schutz dieser Informationen gewährleisten.
  • Die Aufgabe der eigenen Unabhängigkeit — der Rechtsanwalt darf Aufgaben nicht in einer Weise an Technologie delegieren, die seine persönliche Rolle in der Mandatsführung aushöhlen würde.
  • Das unkritische Vertrauen auf Algorithmen — den Rechtsanwalt trifft die uneingeschränkte Pflicht, jedes Ergebnis eines technologischen Werkzeugs zu bewerten und zu überprüfen. Wer dies unterlässt und dadurch dem Interesse des Mandanten schadet, begeht einen Berufsrechtsverstoß.

Vollständige Transparenz gegenüber dem Mandanten

Die neuen Regelungen betreffen auch die Kommunikation mit dem Mandanten. Grundsätzlich erfordert der Einsatz gängiger technologischer Werkzeuge keine gesonderte Information des Mandanten (soweit nicht andere Rechtsvorschriften dies vorschreiben).

Aufgrund des für den Berufsstand grundlegenden Vertrauensprinzips ist der Rechtsanwalt jedoch auf Verlangen des Mandanten verpflichtet anzugeben, welche technologischen Werkzeuge in der Sache und zu welchem Zweck eingesetzt werden. Der Mandant hat das Recht zu erfahren, wie seine Informationen verarbeitet werden.

Die persönliche Haftung des Rechtsanwalts bleibt unberührt

Die Einführung neuer Technologien in einer Kanzlei setzt voraus, dass Rechtsanwälte ihre digitalen Kompetenzen ausbauen. Sie müssen über das Wissen verfügen, um Grenzen und Risiken der eingesetzten Lösungen zu beurteilen — etwa sogenannte „KI-Halluzinationen", also das Erfinden von Vorschriften oder Gerichtsentscheidungen — und dem Schutz personenbezogener Daten besondere Aufmerksamkeit widmen.

Unabhängig davon, wie fortgeschritten die verwendeten Programme sind, trägt der Rechtsanwalt die volle persönliche Verantwortung für Form und Inhalt der von ihm vorgenommenen Berufshandlungen. Geändert wurde zudem der Wortlaut des § 19 Abs. 6 des Standesrechts: Die Übermittlung von Informationen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, mit elektronischen und ähnlichen Kommunikationsmitteln erfordert nunmehr besondere Vorsicht.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Rechtsanwalt ChatGPT oder andere KI-Werkzeuge nutzen? Ja, aber nur unterstützend. Nach dem neuen § 23e des Standesrechts der Advokatur darf Technologie die Arbeit erleichtern, sie kann jedoch Wissen, Erfahrung und eigenständige Beurteilung des Rechtsanwalts nicht ersetzen und darf das Berufsgeheimnis nicht verletzen.

Muss ein Rechtsanwalt den Mandanten über den Einsatz von KI informieren? Beim Einsatz gängiger Werkzeuge grundsätzlich nicht. Auf Verlangen des Mandanten muss der Rechtsanwalt jedoch angeben, welche technologischen Werkzeuge in der Sache und zu welchem Zweck eingesetzt werden.

Wer haftet für einen von KI erzeugten Fehler? Allein der Rechtsanwalt. Unabhängig davon, wie fortgeschritten das Programm ist, trägt er die volle persönliche Verantwortung für Form und Inhalt seiner Berufshandlungen, einschließlich der Überprüfung der Ergebnisse solcher Werkzeuge.

Was sind „KI-Halluzinationen"? Es handelt sich um von KI erzeugte Falschinformationen — etwa erfundene Vorschriften oder Gerichtsentscheidungen —, die als echt dargestellt werden. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, jedes solche Ergebnis zu überprüfen, bevor er sich darauf stützt.

Olga Wierzbicka Olga Wierzbicka

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