
Der Hergang der Tragödie
Bei Bauarbeiten zur Verlegung eines Anschlusses an das Stromnetz durchbohrten Arbeiter die unter der Leszczynowa-Straße verlaufende Gasleitung. Das austretende Gas drang in das Gebäude ein und führte zu einer gewaltigen Explosion, die das dreistöckige Haus vollständig zerstörte. Unter den Trümmern kam eine achtköpfige Familie ums Leben, darunter vier Kinder. Die Katastrophe erschütterte das gesamte Land und wurde zu einer der größten Bautragödien der letzten Jahre.
Das erstinstanzliche Urteil
Im Mai 2024 verurteilte das Bezirksgericht in Bielsko-Biała sechs Angeklagte. Roman D., der für die Ausführung des Stromanschlusses verantwortliche Bauleiter, erhielt sechs Jahre Freiheitsstrafe. Der Bohrgeräteführer Marcin S. erhielt vier Jahre und sein Gehilfe Józef D. drei Jahre. Die drei mit einem früheren Gasbauvorhaben verbundenen Angeklagten – Marcin K., Jakub K. und Ewa K. – wurden zu jeweils vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Gegen alle wurde zudem ein zehnjähriges Berufsverbot verhängt.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts
Das Urteil wurde am 20. Mai 2026 rechtskräftig. Das Berufungsgericht in Kattowitz bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung in ihren wesentlichen Teilen. Die einzige Änderung war die Milderung der gegen Józef D. verhängten Strafe – von drei auf zwei Jahre Freiheitsstrafe – angesichts seiner unterstützenden Rolle bei den durchgeführten Arbeiten und seiner fehlenden Entscheidungsbefugnis am Tag des Ereignisses.
„Das Urteil ändert tatsächlich nichts an der erstinstanzlichen Entscheidung. Das Gericht erster Instanz hat über die Schuld der Angeklagten korrekt entschieden. Zweifellos sind alle Angeklagten der ihnen im angefochtenen Urteil zur Last gelegten Taten schuldig."
— Richter Piotr Pośpiech, Vorsitzender des Spruchkörpers des Berufungsgerichts
Das Gericht stellte fest, dass die Taten fahrlässig begangen wurden – die Täter wollten die Tragödie nicht herbeiführen, hätten ihre Folgen jedoch vorhersehen müssen. Das entscheidende Versäumnis war die Anwendung des Bohrverfahrens anstelle des im Projekt vorgeschriebenen offenen Grabens, ohne zuvor die Verlegetiefe der Gasleitung zu ermitteln. Wie es der Richter in der Begründung ausdrückte: Die Angeklagten waren verpflichtet zu ermitteln, wo das Rohr verlief – und nicht, die Bohrung „blind" auszuführen.
Das Gericht sprach den Angehörigen der Opfer zudem hohe Schmerzensgeldbeträge zu, die sich auf insgesamt rund 2 Millionen Złoty belaufen und für die alle Verurteilten gesamtschuldnerisch haften.
Zusammenfassung
Das rechtskräftige Urteil des Berufungsgerichts in Kattowitz schloss ein fast sechs Jahre dauerndes Verfahren ab. Das Gericht stellte eindeutig fest, dass die Katastrophe durch Versäumnisse in zwei Phasen der Arbeiten verursacht wurde – sowohl bei der Verlegung der Gasleitung als auch bei der späteren Bohrung. Die Verantwortung aller sechs Angeklagten stand außer Zweifel.
Für die Familien der Opfer bedeutet das Urteil vor allem eines: das Ende eines jahrelangen Wartens auf eine Entscheidung und die Bestätigung, dass die Tragödie von Szczyrk kein Schicksalsschlag war, sondern die Folge konkreter Versäumnisse konkreter Personen.
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